Feuerwerkskörper sorgen für Einsätze von Polizei und Feuerwehr
Feuerwerkskörper sorgen für Einsätze von Polizei und Feuerwehr
Bereits in den vergangenen Tagen kam es immer wieder im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Aalen zu Einsätzen der Feuerwehr und der Polizei nachdem Feuerwerkskörper abgebrannt wurden. Immer wieder kam es hierdurch zu Ruhestörungen und Sachbeschädigungen, sowie kleineren Bränden. Wir weisen darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am 31.12. und am 01.01. gestattet ist. Ebenfalls möchten wir einige Tipps geben um ein sicheres Silvester zu ermöglichen:
- Bitte beachten Sie, dass in einigen Gemeinden auch ein Verbot
für das Abbrennen von Feuerwerken besteht, insbesondere in
historischen Innenstädten. In der Nähe von Krankenhäusern und
Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. - Bei stärkerem Wind und Windböen sollten Sie auf das Abfeuern
Ihrer Raketen verzichten, denn es könnte ungewollte Folgen haben. - Stellen Sie für den Notfall Löschmittel zum Beispiel einen Eimer
mit Wasser oder einen Feuerlöscher bereit. - Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen sowie auf Tiere und
schützen Sie sich und Ihre Umgebung, damit Silvester ruhig und sicher
verläuft. Gönnen Sie den Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und
Rettungsdienst eine stressfreie Silvesternacht. Sie leisten ihren
Dienst gerne und geben Sicherheit. Aber Leichtsinn und Fahrlässigkeit
strapazieren ihre Leistungsfähigkeit auf unnötige Weise.Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Aalen
Böhmerwaldstraße 20
73431 Aalen
Telefon: 07361/580-108
E-Mail: Aalen.pp.sts.oe@polizei.bwl.de