Fünfjähriger fährt Fußgängerin an

Am Mittwoch (5.2.) wurde eine 62-jährige Frau am Holterheideweg in Meerbusch-Osterath von einem Fahrradfahrer im Kindesalter angefahren und verletzt. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen befand sich die Meerbuscherin gegen 15:15 Uhr auf dem Bürgersteig. Ein Fünfjähriger, der den Bürgersteig begleitet von seiner Mutter mit dem Fahrrad befuhr, kollidierte mit der Fußgängerin, welche daraufhin stürzte und sich eine Kopfverletzung zuzog. Sie wurde im Anschluss vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang machen können, sich unter der Rufnummer 02131 3000 bei der Polizei zu melden. Kindern bis zum Alter von zehn Jahren ist das Fahrradfahren auf dem Bürgersteig erlaubt - bis zum achten Lebensjahr sogar vorgeschrieben. Erwachsene, die solche Kinder begleiten, dürfen ebenfalls den Gehweg nutzen. Dennoch ist es ratsam, dabei besonders vorsichtig zu fahren und auch Kinder für die Risiken, die sich durch die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraumes ergeben, zu sensibilisieren. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: