BPOLD FRA: An der Luftsicherheitskontrolle: Augenscheinliche Schusswaffe entpuppt sich als Spielzeugwaffe

Am 18. Februar 2025 haben Beamte der Bundespolizei eine täuschend echt aussehende Spielzeugwaffe an der Luftsicherheitskontrollstelle sichergestellt. Ein 22-jähriger Afghane hatte sie zuvor aus seinem Hosenbund gezogen und wie selbstverständlich in eine Gepäckwanne gelegt. Die sofort alarmierten Beamten sicherten die Waffe und konnten nach Überprüfung feststellen, dass es sich um eine sogenannte Anscheinswaffe handelt, die den Regelungen des Waffengesetzes unterliegt. In einer Befragung gab der 22-jährige Mann an, die Pistole zu seinem persönlichen Schutz mitzuführen, da er sich im privaten Umfeld unsicher fühle. Die Bundespolizisten stellten die Spielzeugwaffe sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Hintergrund: Anscheinswaffen sind in der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 Waffengesetz unter 1.6 definiert. Vereinfacht gesagt handelt es sich um Gegenstände, die aussehen wie Schusswaffen und mit echten Schusswaffen verwechselt werden können. Das Führen solcher Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist verboten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Judith von Kiedrowski Telefon: 069 / 6800 - 10105 E-Mail: presse.flughafen.fra@polizei.bund.de