(HDH) Heidenheim an der Brenz – Betriebserlaubnis erloschen / Am Mittwoch stoppte die Polizei in Heidenheim eine Tunerin.
Gegen 15.45 Uhr kontrollierte die Polizei den BMW einer 19-Jährigen in der Bahnhofstraße. Der Pkw wurde einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten stellten am Fahrzeug mehrere technische Veränderungen fest. So waren unzulässige Reifen und Felgen verbaut, ohne dass diese Teile einem Sachverständigen gezeigt worden waren. Auch waren Distanzscheiben montiert. Die Polizisten führten mit der Fahrerin ein verkehrserzieherisches Gespräch. Sie händigten der jungen Frau einen Mängelbericht aus. Wenn die 19-Jährige weiter mit dem Auto fahren will, muss sie das Fahrzeug so umbauen oder abnehmen lassen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr wesentlich beeinträchtigt ist. Auf die Fahrerin kommt nun auch eine Anzeige zu. Sie muss deshalb mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Die Polizei empfiehlt beim Kauf und Einbau von Tuningartikeln auf Qualität und auf die rechtlichen Vorgaben zu achten. Sind Fahrzeuge auf unzulässige Weise getunt, können sie zu einem erheblichen Risiko im Straßenverkehr werden. Deshalb drohen rechtliche und auch finanzielle Folgen. Autos und Tuningteile werden ständig weiterentwickelt und müssen gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Produkte mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder Teilegutachten gewährleisten dem Kunden geprüfte Qualität, problemlose Eintragung und dauerhaften Spaß am Tuning. Deshalb rät die Polizei, nur Produkte mit gesetzeskonformen Zulassungspapieren zu kaufen. "Finger weg von Teilen, für die ein Verkäufer keine ABE oder kein Teilegutachten anbieten kann. Ansonsten kann das billige Teil ein teurer Spaß werden, denn von illegalen Teilen können nicht einschätzbare Risiken und Gefahren ausgehen", so die Polizei weiter.
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