Neues Versicherungskennzeichen ab 1. März

Zum 01. März 2025 verliert das blaue Versicherungskennzeichen seine Gültigkeit. Ab Morgen muss das alte Versicherungskennzeichen auf ein grünes Kennzeichen umgestellt werden. Das Kennzeichen und somit auch der Versicherungsschutz laufen jährlich zum 1. März ab. Sofern nach dem 1. März Fahrzeuge mit einem alten Kennzeichen geführt werden, fahren diese ohne Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass bei einem Unfall der Fahrer oder die Fahrerin eigenständige für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Zudem handelt es sich hierbei um eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Das neue Versicherungskennzeichen erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Dieses muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Rückfragen bitte an: Antonia Lüdemann Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden Telefon: 05151/933-204 E-Mail: pressestelle@pi-hm.polizei.niedersachsen.de