Landkreis Waldshut: eScooter und Kleinkrafträder ohne Versicherung

Seit dem 01.03.2025 häufen sich die Feststellungen von Elekrtokleinstfahrzeugen (eScooter) oder Kleinkrafträder, wie Mofas oder Roller, die ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs sind. Der Wechsel des Versicherungszeitraums findet jährlich zum 01.03. statt. Ohne ein neues Versicherungskennzeichen, droht eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Außerdem darf das Fahrzeug erst wieder im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, wenn ein neues Versicherungskennzeichen vorhanden ist. Medienrückfragen bitte an: Polizeipräsidium Freiburg Christoph Efinger Telefon: 07741 8316-390 freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de - Außerhalb der Bürozeiten - E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de