Bischoffen und Herborn: Verkehrsspezialisten kontrollieren
Bischoffen und Herborn:
Am vergangenen Samstag (29.03.2025) kontrollierten die Verkehrsspezialisten des Regionalen Verkehrsdienstes Lahn-Dill. Hierbei lag ihr Hauptaugenmerk auf Zweirädern und den sogenannten Rasern und Poser.
Von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr waren die Beamten im Bereich der B 255 zwischen dem Aartalsee und der Zollbuche unterwegs. Gemeinsam mit dem Marburger Verkehrsdienst und unter Einsatz eines Motorrads welches mit Videotechnik ausgestattet ist, kontrollierten die Spezialisten 20 Motorräder, 6 Pkws und ein Quad.
Mehrere Verstöße ahndeten die Beamten:
Eine Anzeige erstatteten die Polizisten wegen Verursachung von unnötigem Lärm, bei drei Motorrädern erlosch die Betriebserlaubnis, unter anderem wegen manipulierter Abgasanlagen. Zudem stellten sie acht Geschwindigkeitsverstöße fest. Trauriger Spitzenreiter des Tages war ein 24-jähriger Dillenburger auf seinem Motorrad. Er wurde bei erlaubten 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von 162 km/h gemessen. Auf ihn kommen nun ein Bußgeld von 480 Euro, sowie zwei Punkte im Fahrerlaubnisregister zu.
Zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr kontrollierten die Verkehrspolizisten im Herborner Stadtgebiet. Gemeinsam mit Mitarbeitenden der Stadtpolizei Herborn waren die Beamten in zivilen Streifenwagen unterwegs. Im Fokus der Maßnahmen standen die rücksichtslosen "Autoposer" und Raser, das heißt Fahrzeuge, die auf Grund ihrer Fahrweise oder durch Manipulationen unnötigen Lärm verursachen oder mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs sind.
Mehrere Anzeigen folgten bei solchen Kontrollen im Stadtgebiet, wie die beiden Beispiele zeigen:
Ein BMW-Fahrer manipulierte die so genannte "Schubabschaltung" indem er illegal mittels eines WiFi-Adapters (Dongle) über die Diagnoseschnittstelle des Pkw eine Software aufspielte, die die "Schubabschaltung" mittels App deaktiviert, um dann bei einer Beschleunigung unter Volllast in Verbindung mit einer abrupten Gaswegnahme das ohrenbetäubend laute "Schubknallen" vorsätzlich verursacht. Durch die illegale Manipulation der Fahrzeugelektronik erlosch die Betriebserlaubnis des Pkws und der Fahrer erfüllte durch das "Posen" den Tatbestand der "Unnötigen Lärmverursachung", welcher mit einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro geahndet wird. Den BMW stellten die Beamten sicher. Zudem kommen auf den Halter Kosten für die Begutachtung und die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis seines Boliden zu. Diese dürften sich auf einen vierstelligen Eurobetrag belaufen.
Der Fahrer eines AMG C 43 T beschleunigte im Stadtgebiet auf einer Strecke von etwa 100 Metern unter Volllast seinen Sportwagen, um dann durch abrupte Gaswegnahme die "Schubabschaltung" zu aktivieren und das überlaute "Schubknallen" in einer Häuserschlucht in der Innenstadt zu aktivieren. Da es sich bei Mercedes um ein serienmäßiges Feature des Automobilherstellers handelt, lässt sich die "Schubabschaltung" in der Fahrdynamik des Sportwagens im öffentlichen Verkehrsraum fahren. Aufgrund des "Posens" erfüllte er dennoch den Tatbestand der "Unnötigen Lärmverursachung". Hier muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro rechnen.
Kerstin Müller, Pressesprecherin
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