Verwaltungsgericht bestätigt Gebührenerhebung gegenüber Klimaaktivistin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Aktivistin der Letzten Generation gegen einen Gebührenbescheid der Bundespolizeidirektion Berlin nach der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern (BMIBGebV) abgewiesen. Die Klägerin hatte sich im Jahr 2022 durch ein Loch im Zaun Zutritt zum Gelände des Flughafens BER verschafft und sich dort mit weiteren Personen auf dem Rollfeld festgeklebt. Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Berlin Brandenburg hatte daraufhin verschiedene polizeiliche Maßnahmen eingeleitet, u. a. die intensivere Bestreifung der Umzäunung und den Einsatz eines Polizeihubschraubers. Aufgrund dessen erließ die Bundespolizeidirektion Berlin gegenüber der Klägerin einen Gebührenbescheid nach der BMIBGebV, mit dem die Kosten der polizeilichen Maßnahmen geltend gemacht wurden. Gegen den Gebührenbescheid klagte die Aktivistin vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Das Gericht folgte schließlich der Argumentation der Bundespolizeidirektion Berlin und hielt die polizeilichen Maßnahmen, insbesondere den Einsatz des Polizeihubschraubers, für angemessen. Auch die daraus resultierende Gebührenerhebung von insgesamt 1.017,74 Euro hielt das Gericht für zutreffend. Das Vorgehen der Bundespolizei wurde damit in erster Instanz vollumfänglich bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hinsichtlich der zwei weiteren Kostenschuldner sind die Festsetzungsverfahren bereits abgeschlossen und die Forderungen sind demzufolge vollstreckbar. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Berlin - Pressestelle - Schnellerstraße 139 A/ 140 12439 Berlin Telefon: 030 91144 4050 Mobil: 0175 90 23 729 Fax: 030 204 561 - 39 02 E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de