Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg – Polizeilicher Schusswaffengebrauch am 9. April 2025 in Schramberg

Am Mittag des 9. April 2025 ist es auf einem Privatgrundstück in Schramberg zu einem Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch gekommen, in dessen Folge ein 48-jähriger Mann verstarb. Eine neurologische Fachklinik in Rottweil hatte den 48-jährigen Mann zuvor als abgängig gemeldet. Im Zuge der durch die Polizei umgehend eingeleiteten Suchmaßnahmen wurde der Mann zunächst im Garten seiner Wohnung in Schramberg angetroffen. Dort richtete er nach bisherigem Ermittlungsstand direkt die Schusswaffe in Richtung der Polizeibeamten. Mehrfache Aufforderungen, die Waffe wegzulegen, ignorierte der 48-Jährige. Im weiteren Verlauf des Einsatzes kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem der Mann getroffen wurde. Trotz sofort eingeleiteter Versorgungsmaßnahmen durch die Polizeibeamten und den hinzugerufenen Rettungsdienst, verstarb der Mann noch vor Ort. Die Hintergründe und das Motiv des Mannes, gegen den in der Vergangenheit wegen Rohheits- und Eigentumsdelikten sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mehrere Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden waren, sind derzeit noch offen. Die Ermittlungen zu dem polizeilichen Schusswaffengebrauch werden durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg geführt. Über diese Pressemitteilung hinausgehende Informationen können aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht mitgeteilt werden. Presseauskünfte: Staatsanwaltschaft Rottweil Pressestelle Erster Staatsanwalt Robin Schray E-Mail: poststelle@starottweil.justiz.bwl.de Telefon: 0741 243-0 Landeskriminalamt Baden-Württemberg Pressestelle E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de Telefon: 0711 5401-2044 Rückfragen bitte an: Tatjana Deggelmann Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-3355 Durchwahl: 07531 995-1010 E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de