Streit zwischen zwei Personengruppen / Polizist nach Angriff leicht verletzt
Am Samstag, den 12.04.2025, gegen 01:00 Uhr, kam es im Bereich des Bahnhof Werdohl zum Aufeinandertreffen von zwei Gruppen. Mehrere Personen der einen Gruppe, bestehend aus Lüdenscheidern zwischen 17-39 Jahren, sollen auf der Fahrbahn befindlich die Durchfahrt eines PKW, besetzt mit 18-22-jährigen aus Altena und Werdohl, behindert haben. Vor Ort soll es zunächst zu einem kurzen verbalen Streit gekommen sein. Nachdem die Weiterfahrt möglich gewesen sei, hätte auch die andere Gruppe ein Fahrzeug besetzt und sei den Geschädigten hinterhergefahren. Im Bereich eines Schnellimbisses an der B236 sei es erneut zu einer Auseinandersetzung gekommen, wobei einer der Beschuldigten drohend eine Machete in der Hand gehalten haben soll. Ein weiterer Beschuldigter habe mit Pfefferspray gesprüht, wodurch eine Person leicht verletzt wurde. Die Beschuldigten seien anschließend mit ihrem PKW in Richtung Plettenberg davongefahren, wo sie letztlich durch die Polizei angehalten und kontrolliert werden konnten. Die Tatwaffe konnte im Fahrzeug nicht aufgefunden werden. Ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Körperverletzung wurde eingeleitet. (hün)
Am Freitag, den 11.04.2025, gegen 20:30 Uhr, erhielten Beamte der Wache Werdohl Hinweise auf Hilferufe aus einer Dachgeschosswohnung an der Bahnhofstraße in Werdohl. In der Wohnung konnten eine 24-Jährige und ein 45 Jahre alter Werdohler angetroffen werden. Während der Sachverhaltsaufnahme weigerte der 45-jährige Werdohl vehement seine Personalien anzugeben. Als sein Personalausweis auf den Boden gefallen sein soll und der Beamte diesen aufheben wollte, sei es zu einem gezielten Schlag in Richtung des Beamten kommen. Bei der anschließenden Ingewahrsamnahme des Beschuldigten verletzte sich dieser leicht und wurde nach erfolgter Behandlung im Krankenhaus Werdohl dem Polizeigewahrsam Lüdenscheid zugeführt. Es wurde ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Ein Polizist wurde leicht verletzt. Hinweise auf Straftaten zum Nachteil der in der Wohnung befindlichen Frau liegen nicht vor. (hün)
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