W Haftbefehl vollstreckt – Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal
Am 15.04.2025 nahm die Polizei auf der Heckinghauser Straße einen
31-jährigen Syrer fest, gegen den ein Haftbefehl vorlag.
Dem bereits in mehreren Fällen vorbestraften Mann wird vorgeworfen,
zwischen dem 27.11.2024 und 23.01.2025 mehrere Straftaten verübt zu
haben. So soll der Tatverdächtige am 27.11.2024 mehrfach mit einem
Schwert auf einen Kontrahenten eingeschlagen haben. Der Geschädigte
konnte die Schläge abwehren und wurde körperlich nicht verletzt.
Am 21.01.2025 soll der Syrer in einem Supermarkt nach einem
Fleischermesser gegriffen und einem anderen Mann Stichverletzungen am
Handgelenk, dem Arm und dem Nacken zugefügt haben. Einen zur Hilfe
eilenden Zeugen soll er ebenfalls mit dem Messer attackiert und tiefe
Schnittwunden am linken Oberarm zugefügt haben.
Anschließend wählte ein bislang Unbeteiligter den Polizeinotruf.
Während die Beamten eine Anzeige aufnahmen, soll der Tatverdächtige
nunmehr die beiden Männer auf arabischer Sprache mit dem Tode bedroht
und aufgefordert haben, ihn nicht gegenüber der Polizei zu belasten.
Diese Drohungen soll er später wiederholt haben. Zudem ergaben sich
Hinweise darauf, dass er einem Mann Geld dafür geboten haben soll,
dass er einen der Zeugen töte. Da angesichts der Verdachtslage
weitere Verdunkelungsmaßnahmen des Beschuldigten zu erwarten waren
erließ das Amtsgericht Wuppertal auf Antrag der Staatsanwaltschaft
einen Haftbefehl. Bei der mit der Vollstreckung des Haftbefehls
beauftragten Polizei ging gestern Abend ein Hinweis ein, dass der
Beschuldigte eine Flucht ins Ausland plane. Tatsächlich konnte der
Beschuldigte durch die Beamten in seinem Auto fahrend festgestellt
und angehalten werden. Der Haftbefehl wurde noch vor Ort vollstreckt
und wird dem Beschuldigten am heutigen Tag durch den
Ermittlungsrichter verkündet werden.
Für den Fall einer Verurteilung droht dem Syrer eine empfindliche
Haftstrafe. So sieht das Gesetz für die Taten der gefährlichen
Körperverletzungen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn
Jahren vor. Sollte er wegen der versuchten Anstiftung zu einem
Tötungsdelikt verurteilt werden droht ihm allein hierfür eine
Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und 11 Jahren und drei Monaten.Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Wuppertal
Herr Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert
Tel.: 0202-5748-410