Rheinisch-Bergischer Kreis – Ergebnisse der Sonderkontrollen am „Car-Freitag“

Wie in den Vorjahren war die Polizei des Rheinisch-Bergischen Kreises auch an diesem Karfreitag (18.04.) mit zusätzlichen Kräften im Dienst, um sich an den landesweiten Sonderkontrollen bezüglich des "Car-Freitages" zu beteiligen. Schwerpunktmäßig richten sich diese Kontrollen gegen die so genannte Raser- und Tuningszene. Über das Vorliegen einer solchen Szene im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es nach wie vor keine Erkenntnisse. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr kontrollierten die Beamten kreisweit rund 60 Fahrzeuge. Bei einem Kraftrad und vier Pkw war jeweils die Betriebserlaubnis erloschen, da unzulässige technische Veränderungen vorgenommen wurden. Die Nutzer mussten jeweils ein Verwarnungsgeld bezahlen. Ein weiteres Verwarnungsgeld wurde erhoben, da an einem Pkw die Hauptuntersuchung versäumt wurde. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen einen Pkw-Fahrer eingeleitet, der am Steuer sein Mobiltelefon benutzte. Bei lediglich einem Pkw ergab eine Geräuschmessung ein zu lautes Ergebnis. Insgesamt wurden sechs Kontrollberichte ausgestellt. In Leichlingen hielten die Beamten gegen 10:10 Uhr eine 31-jährige Pkw-Fahrerin an, welche zuvor die Hardter Straße befahren hatte. Bei der anschließenden Kontrolle der Leverkusenerin zeigte diese körperliche Auffälligkeiten, die auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum hindeuteten. Ein Drogenvortest verlief positiv, weswegen bei der Frau eine Blutprobe durch einen Arzt entnommen wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. (th) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle, PHKin Höller Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de