PKW nicht zugelassen und ohne Führerschein unterwegs

Hildesheim / BAB 7 (fau) Die Autobahnpolizei staunte am Samstag den 26.04.2025 gegen 19 Uhr nicht schlecht, als sie einen PKW noch in der Innenstadt von Hildesheim überprüfte. Hierbei konnte festgestellt werden, dass der PKW aktuell nicht zugelassen ist. Aufgrund der angebrachten Kennzeichen erweckte es jedoch den Anschein einer ordnungsgemäßen Zulassung. Bei der folgenden Kontrolle versuchte sich der verantwortliche Fahrzeugführer noch fußläufig der Kontrolle zu entziehen, hierbei versuchte er zudem einen verbotenen Gegenstand (Schlagring) wegzuwerfen. Auch dies konnte durch die aufmerksamen Beamten beobachtet werden. Das Ergebnis dieser Kontrolle: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und ein Kennzeichenmissbrauch kommen nun auf den 24-Jährigen Hildesheimer zu. Weiter wurde die Autobahnpolizei in der Nacht am 27.04.2025 gegen 00:30 Uhr auf einen sogenannten Transporter auf der BAB 7 in Fahrtrichtung Hamburg aufmerksam. Bei der durchgeführten Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass der verantwortliche Fahrzeugführer, ein 29-Jähriger Mann aus Hessen, das Fahrzeug deutlich überladen hatte. Bei der anschließend durchgeführten Wägung konnte nunmehr zweifelsfrei eine Überladung von rund 29% festgestellt werden. Bei erlaubten 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht brachte es dieses Fahrzeug auf ein Gesamtgewicht von 4540 kg. Da es sich zudem um einen gewerblichen Gütertransport handelte forderten die Beamten schließlich die erforderlichen Unterlagen ein, um die Lenk- und Ruhezeit überprüfen zu können, doch vergebens. Der verantwortliche Fahrzeugführer versuchte sich in Ausreden und Erklärungen. Im Ergebnis wurde die Weiterfahrt untersagt. Nach rund fünf Stunden konnten die Mängel behoben werden und die Fahrt fortgesetzt werden. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Aufgrund der Gesamtumstände wird auf den verantwortlichen Fahrzeugführer ein empfindliches Bußgeld zukommen. Ferner wird auch der Arbeitgeber, welcher diese Fahrt in Auftrag gegeben hat, zur Verantwortung gezogen. Am Abend des 27.04.2025 teilten aufmerksame Verkehrsteilnehmer der Polizei über Notruf mit, dass auf der BAB 7 in Fahrtrichtung Kassel ein LKW durch unsichere Fahrweise und einen unbeleuchteten Sattelauflieger auffallen würde. Die Autobahnpolizei Hildesheim konnte auch in diesem Fall das Fahrzeug auf der BAB 7 feststellen und den verantwortlichen 64-Jährigen Fahrzeugführer aus dem Raum Hannover an der Hildesheimer Börde kontrollieren. Bei der Kontrolle bestätigte sich schnell, dass ein technischer Defekt vorlag. Dieser konnte zum Glück vor Ort schnell behoben werden. Was den erfahrenen Beamten auch schnell auffiel, der LKW war am Sonntag zum Zeitpunkt der Kontrolle um 20:15 Uhr auf der Autobahn unterwegs und verstieß somit gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Eine entsprechende Genehmigung konnte der nunmehr Betroffene auch nicht vorlegen. Auch hier musste die Weiterfahrt untersagt werden. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Hildesheim Schützenwiese 24 31137 Hildesheim Autobahnpolizei Telefon: 05121/939-225