Einleitung mehrerer Ermittlungsverfahren – Vorläufige Bilanz einer Vorabend-Demo zum 1. Mai
HILDESHEIM - (jpm) Fünf Ermittlungsverfahren - das ist die gegenwärtige Bilanz im Zusammenhang mit einer Versammlung unter dem Motto "Vorabend erster Mai" am 30.04.2025 zwischen 19:00 Uhr und 20:30 Uhr in der Hildesheimer Nordstadt.
An der im Vorfeld bei der Stadt Hildesheim angezeigten und bestätigten Versammlung mit Aufzug nahmen etwa 40 Personen teil. Die Aufzugsroute führte nach Redebeiträgen am Ottoplatz über die Ottostraße in den Sachsenring und weiter über die Peiner Straße und die Leunisstraße in den Friedrich-Nämsch-Park, wo eine Abschlusskundgebung abgehalten wurde.
Im Verlauf des Aufzuges wurde von Teilnehmenden der Versammlung wiederholt Pyrotechnik gezündet. Hierbei wurden Böller auf die Straße und neben eingesetzte Polizeibeamte geworfen. Der Einsatzleiter der Polizei ordnete daraufhin den Einsatz von Videotechnik an. Als der Aufzug zwecks Ankündigung dieser Maßnahme gestoppt werden sollte, kam es zu einem Handgemenge zwischen Einsatzkräften und Versammlungsteilnehmenden, als ein Teil von ihnen begann, die Absperrung zu durchbrechen.
Die Ermittlungen dazu dauern an und werden durch das hiesige Staatschutzkommissariat geführt. Bislang geht es dabei um Beleidung und tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. In einem Fall liegt eine Anzeige gegen einen Polizeivollzugsbeamten vor, weil dieser einen Demonstranten zu Fall gebracht haben soll.
Polizeidirektor Cord Stünkel, Leiter Einsatz der Polizeiinspektion Hildesheim, bezieht zu den Vorkommnissen klar Stellung: "Alle Teilnehmenden von Versammlungen genießen grundsätzlich das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und werden von der Polizei bei der Ausübung ihrer Grundrechte geschützt. Diese Freiheiten finden jedoch ihre Grenze, wenn durch die Versammlungsteilnehmenden Straftaten begangen werden. Diese werden von uns konsequent und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel verfolgt.
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