(HDH) Giengen a.d. Brenz – Weggerollt und Schaden verursacht / Am Montag zog in Giengen eine Autofahrerin die Bremse an ihrem Mercedes nicht richtig an. Dabei entstand ein Schaden von rund 3.000 Euro.
Kurz nach 12.45 Uhr parkte die Besitzerin des Mercedes ihr Fahrzeug in der Schwagestraße auf einem Parkplatz direkt vor dem Polizeirevier. Anscheinend zog sie dabei die Handbremse am Fahrzeug nicht oder nicht richtig an. Die A-Klasse rollte deshalb ein Stück zurück und stieß gegen einen geparkten Audi. An beiden Fahrzeugen entstanden Kratzer und Dellen. Die Polizei Giengen hat den Unfall aufgenommen. Sie schätzt den Schaden an den fahrbereiten Autos auf rund 3.000 Euro.
Hinweis:
Wer sein Auto abstellt, muss es laut Straßenverkehrsordnung mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach sichern.
An Pkw sind in Deutschland Handbremsen oder andere Feststellbremsen vorgeschrieben. Parken Sie Ihr Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße, dient die Benutzung dieser Bremse dazu, dass das Auto nicht wegrollt, sondern sicher steht. Vergessen Sie das Anziehen der Handbremse bei Gefälle und entstehen durch das Abrollen Ihres Fahrzeuges Schäden, werden diese in der Regel nicht von der Versicherung getragen. Feststellbremsen müssen mechanisch und unabhängig von der Motorkraft auslösbar sein (§ 41 Absatz 5 StVZO).
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Bernd Kurz, Tel.: 0731/188-1111
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