Hinter jeder Zahl steckt ein Schicksal: LKA sensibilisiert zum „Tag der vermissten Kinder“ (25.05.2025)

Hinter jeder Zahl stehen ein Mensch und seine Angehörigen: Darauf macht das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen anlässlich des "Tages der vermissten Kinder" am 25. Mai aufmerksam. In Niedersachsen gelten 1336 Personen offiziell als vermisst. 215 (118 männlich, 97 weiblich) davon sind Kinder bis 13 Jahre und 326 (129 männlich, 129 weiblich, 2 divers) Jugendliche 14 bis 17 Jahre (Stand 01.05.2025, eine statistische Auswertung der polizeilichen Vermisstenzahlen findet monatlich statt). Erfahrungsgemäß wird die Mehrzahl der Vermissten, insbesondere Kinder und Jugendliche, zeitnah gefunden. Eine Statistik dazu gibt es jedoch nicht. Grundsätzlich werden durch die Polizei insbesondere folgende Kriterien betrachtet, um eine Person als vermisst zu bewerten: - Person hat ihren gewohnten Lebenskreis verlassen - Person ist unbekannten Aufenthalts - Person befindet sich in einer ernsthaften Gefahr (z. B. Opfer einer Straftat, Unglücksfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht).Anders als bei vermissten Erwachsenen, bei denen alle Kriterien erfüllt sein müssen, um als vermisst zu gelten, wird bei vermissten Minderjährigen grundsätzlich von einer Gefahr für Leib und Leben ausgegangen, sobald sie ihren Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt unbekannt ist. Ermittlungen werden unmittelbar eingeleitet. Wenn Anhaltspunkte festgestellt werden, die für eine Straftat sprechen (Spurenlage, Zeugenaussagen, digitale Spuren), wird sofort ein entsprechendes Ermittlungsverfahren, sowohl bei Minderjährigen als auch Erwachsenen, eingeleitet. Deshalb ist es wichtig, die örtliche Polizeidienststelle so früh wie möglich zu informieren. Bei der Suche unterstützt die Zentrale Vermisstenstelle im LKA die Polizeidienststellen vor Ort, beispielsweise mit dem Abgleich der Beschreibung der Person mit einer bestehenden Vermisstendatei. So wird überprüft, ob eine unbekannte Person mit den gleichen Merkmalen gemeldet wurde und u. U. noch nicht identifiziert ist. Darüber hinaus können die Polizeidienststellen über das LKA landesweite Fahndungen z. B. über Social-Media-Kanäle wie Facebook veranlassen. Während die Polizeibehörden vor Ort die Suche verantwortlich leiten, sorgt die Zentrale Vermisstenstelle im Hintergrund dafür, dass alle weiteren niedersächsischen Polizeidienststellen über die aktuelle Vermisstensuche informiert werden und koordiniert ggf. als Schnittstelle die Suche über die Landesgrenze hinweg. Die Zentrale Vermisstenstelle im LKA Niedersachsen steht bei der Koordinierung auch im Austausch mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Was Sie tun können, wenn Ihr Kind verschwindet: - Bleiben Sie ruhig und konzentriert - Erstatten Sie unverzüglich eine Vermisstenanzeige bei der Polizei - Tragen Sie alle wichtigen Informationen zusammen: Beschreibung der Bekleidung zum Verschwindezeitpunkt, wann/wo durch wen zuletzt gesehen, Foto - Erkundigen Sie sich bei Freundinnen und Freunde des Kindes sowie deren Eltern - Sorgen Sie dafür, dass Sie für Rückrufe erreichbar sind bzw. jemand zuhause ist, falls Ihr Kind zwischenzeitlich gefunden wird oder heimkommt - Suchen Sie an vertrauten Orten und besprechen Sie dies ggf. mit der PolizeiTipps, wie Sie mit Ihrem Kind im Alltag über mögliche Gefahren sprechen können, finden Sie hier: https://www.lka.polizei-nds.de/praevention/aktuellewarnmeldungen/wenn-fremde-kinder-ansprechen-113252.html Weiterführende Informationen "Polizeiliche Bearbeitung von Vermisstenfällen": https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/BearbeitungVermisstenfaelle/bearbeitungVermisstenfaelle.html Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Niedersachsen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Antje Westermann Telefon: 0511 / 9873-1030 E-Mail: pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de