45-Jähriger wollte durch Täuschung Gefängnisaufenthalt entkommen

Erfolgloser Täuschungsversuch eines 45-Jährigen. Bei einer Kontrolle der Bundespolizei, gab er sich mit anderen Personalien aus. Das nützte ihm aber nichts, am Ende musste er für insgesamt zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Mann war Fahrgast in einem international verkehrenden Reisebus aus den Niederlanden nach Deutschland. Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hatten Bundespolizisten den Reisebus am Samstag kurz vor Mitternacht auf der Rastanlage Bunderneuland an der Autobahn 280 angehalten und kontrolliert. Gegenüber den Beamten gab der 45-jährige Türke an, dass er keine Ausweisdokumente dabeihätte. Allerdings hatten die Bundespolizisten erhebliche Zweifel an seinen Angaben zur Person. Zu Recht, wie sich kurz darauf herausstellte. Die Beamten fanden heraus, dass der Mann falsche Personalien angegeben hatte. Bei der Durchsuchung seiner Sachen wurden seine Ausweisdokumente gefunden. Er selbst wurde nämlich gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht. Im Jahr 2022 war er wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu 10 Monaten Freiheitsstrafe und im Jahre 2024 wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden. Da er sich auf die Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte, wurde er per Haftbefehl gesucht. Der Mann wurde von den Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim Pressestelle Marion Groenewold Mobil: 0162 2618054 E-Mail: pressestelle.badbentheim@polizei.bund.de