Unkrautbekämpfung mit Folgen: Feuer zerstört erneut Gartenhecke – Achter Vorfall in vier Wochen

Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 26.05.2025: Borken - Schwalm-Eder-Kreis Ereigniszeitraum: 28.04.2025 bis 24.05.2025 Am vergangenen Samstag kam es in Borken erneut zu einem Brand, der durch den Einsatz eines Abflammgerätes zur Unkrautbekämpfung verursacht wurde. Der Vorfall ereignete sich auf einem privaten Grundstück im Kirschrain. Beim Abflammen von Unkraut im Bereich der Hofeinfahrt geriet versehentlich die Hecke vom Nachbargrundstück in Brand. Dank des schnellen Eingreifens der Freiwilligen Feuerwehr in Borken konnte ein weiteres Ausbreiten der Flammen verhindert werden. Bei dem Vorfall zogen sich zwei Personen eine Rauchgasvergiftung zu. Sie wurden vor Ort durch den Rettungsdienst behandelt. Es entstand ein Sachschaden, der sich im unteren fünfstelligen Bereich bewegt. Dies ist bereits der achte Vorfall dieser Art innerhalb der vergangenen vier Wochen im Schwalm-Eder-Kreis. Die Polizei weist daher dringend auf die Gefahren beim Umgang mit offenem Feuer und Abflammgeräten hin - insbesondere bei trockener Vegetation, Wind und in der Nähe brennbarer Materialien. Solche Einsätze binden nicht nur wertvolle personelle Ressourcen von Feuerwehr und Polizei, sondern können für die Verursacher auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Kommt es zu einem Brand, haftet der Betroffene zivil- und gegebenenfalls strafrechtlich. Je nach personellem und zeitlichem Aufwand der Einsatzkräfte werden den Betroffenen demnach entsprechende Kosten in Rechnung gestellt. Nach Rücksprache mit betroffenen Kommunen beliefen sich diese bei den letzten Einsätzen auf durchschnittlich 2300,- Euro. Die Polizei weist eindringlich darauf hin, beim Umgang mit Feuer äußerste Vorsicht walten zu lassen und auf alternative, sicherere Methoden der Unkrautbekämpfung zurückzugreifen. Präventionstipps der Polizei: - Verwenden Sie Abflammgeräte nur bei absoluter Windstille und mit ausreichendem Abstand zu Gebäuden, Hecken, Zäunen und anderen brennbaren Materialien. - Halten Sie geeignete Löschmittel (z. B. Wassereimer, Gartenschlauch, Feuerlöscher) stets bereit. - Lassen Sie das Gerät niemals unbeaufsichtigt während des Betriebs. - Verzichten Sie bei anhaltender Trockenheit auf den Einsatz solcher Geräte - auch, wenn dies rechtlich nicht ausdrücklich verboten ist.Yvonne Winter, KHK`in - Pressesprecherin - Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Nordhessen Polizeidirektion Schwalm-Eder August-Vilmar-Str. 20 34576 Homberg Pressestelle Telefon: 05681/774 130 E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh@polizei.hessen.de