++ Sicher feiern – Neue gesetzliche Regelung stärkt Maßnahmen zur Einhaltung von Waffenverboten ++

Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Rotenburg (Wümme) und der Polizeiinspektion Rotenburg Landkreis Rotenburg (Wümme). Ob Frühjahrsmarkt, Schützenfest oder Stadtlauf - die Menschen im Landkreis Rotenburg freuen sich auf die bevorstehende Veranstaltungssaison. Für die Polizei steht dabei ein Ziel im Vordergrund: Die Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten. Mit einer gesetzlichen Neuregelung, die im Oktober 2024 in Kraft getreten ist, erhält die Polizei hierfür erweiterte Befugnisse. Die neue rechtliche Grundlage bildet der Paragraph 42c des Waffengesetzes (WaffG). Dieser erlaubt es den Polizeibeamtinnen und -beamten, im Umfeld öffentlicher Veranstaltungen anlassunabhängige, kurzzeitige Kontrollen zur Durchsetzung gesetzlicher Waffen- und Messerverbote durchzuführen. Dabei können Personen angehalten, befragt sowie mitgeführte Gegenstände in Augenschein genommen oder durchsucht werden - mit dem Ziel, Verstöße gegen das Waffenrecht bei großen Menschenansammlungen frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden. "Es handelt sich dabei ausdrücklich um präventive Routinekontrollen - nicht um Maßnahmen aufgrund konkreter Gefährdungslagen", betont Polizeikommissar Marvin Teschke, Pressesprecher der Polizeiinspektion Rotenburg. "Niemand muss sich sorgen, wenn uniformierte Einsatzkräfte vor Ort Kontrollen durchführen - das ist künftig Teil unseres Sicherheitskonzepts. Unsere Präsenz soll nicht abschrecken, sondern ein sicheres Umfeld schaffen." Die Polizei stellt klar: Die Auswahl kontrollierter Personen erfolgt nicht willkürlich, sondern auf Grundlage objektiver und nachvollziehbarer Kriterien - etwa dem Verhalten, der Art mitgeführter Gegenstände oder dem Aufenthalt in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen. Auch der Landkreis Rotenburg (Wümme) unterstützt die Maßnahmen und sieht in der gesetzlichen Änderung ein wichtiges Signal: "In Zeiten wachsender Anforderungen an die öffentliche Sicherheit ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden über wirksame Instrumente zur Gefahrenabwehr verfügen", so Christine Huchzermeier, Sprecherin des Landkreises Rotenburg. "Das neue Gesetz ermöglicht es, Sicherheitslücken frühzeitig zu schließen - ohne die Lebensqualität auf unseren Festen einzuschränken." "Transparente Kommunikation ist uns wichtig - wir wollen mit den Menschen im Dialog bleiben", sagt Marvin Teschke abschließend. "Sicherheit darf kein Unsicherheitsgefühl erzeugen." Die Polizeiinspektion Rotenburg und der Landkreis Rotenburg bitten alle Besucherinnen und Besucher um Verständnis und Unterstützung - für einen sicheren, friedlichen und gemeinschaftlichen Veranstaltungssommer. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Rotenburg Pressestelle Marvin Teschke Telefon: 04261/947-104 E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de