Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Am Dienstag, 01.07.2025, wurde gegen 16.15 Uhr, in der Mühlenstraße in Jever ein Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Pkw und einem mit Sperrmüll beladenen Anhänger, kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4410 kg betrug. Der Fahrzeugführer war jedoch nur im Besitz einer Fahrerlaubnis, die ihn zum Führen von Fahrzeugkombinationen bis zu einer Gesamtmasse von 3500 kg berechtigt. Neben der Untersagung der Weiterfahrt wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Gegen die Fahrzeughalterin wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da sie sich nicht vergewissert hat, dass der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und die Fahrt geduldet hat.
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