Anträge im Wohnraum-Förderprogramm Barrierefreiheit wieder möglich

Das Landesförderinstitut nimmt ab Montag wieder Förderanträge zum Umbau von Wohnungen an, durch den Barrieren reduziert werden. Für das "Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand" stehen in diesem Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist die Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungen in selbstgenutztem Wohneigentum oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen möglich. "In den zurückliegenden Jahren war die Nachfrage regelmäßig groß", so Bauminister Christian Pegel. "Ich freue mich, dass wir für 2025 zwei Millionen für dieses beliebte und notwendige Programm bereitstellen können." Mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro je Wohnung werden beispielsweise bauliche Maßnahmen gefördert, die die Zugänglichkeit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Räumen verbessern, ebenso Verbreiterungen von Türdurchgängen oder der barrierenreduzierende Umbau von Bädern. Damit leistet das Förderprogramm einen wichtigen Beitrag, um den wachsenden Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum, insbesondere für Senioren, langfristig zu decken. Förderanträge stellen können Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Seit Programmbeginn im Jahr 2018 wurden rund 12,4 Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie im Internet: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/ Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de