Durch manipuliertes Kontrollgerät fallen Lkw-Assistenzsysteme aus – 30.000 Euro Bußgeld
MK / Bielefeld - Gütersloh - Rheda-Wiedenbrück - BAB 2 - Am Donnerstag, 03.07.2025, kontrollierte ein Team des Verkehrsdienstes der Autobahnpolizei an der A 2 einen 31-jährigen Lkw-Fahrer aus der Türkei. Sie deckten auf, dass die Lkw-Technik derart manipuliert wurde, dass dem System im Fahrbetrieb suggeriert wurde, der Lkw würde stehen.
Die Beamten stoppten den Lkw gegen 15:45 Uhr auf einem Parkplatz an der Anschlussstelle Herzebrock-Clarholz der A 2. Bei der Kontrolle bemerkten die Fachkräfte des Verkehrsdienstes, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals gab. Nach einigen verschiedenen Prüfmessungen bezüglich der Stromaufnahme, wurde das Kontrollgerät ausgebaut und begutachtet. Dabei ergaben sich erste Anzeichen einer Manipulation. Das Kontrollgerät war nicht mehr im Originalzustand wie vom Hersteller vorgesehen.
Um den Verdacht beweissicher dokumentieren zu können, musste der Lkw-Fahrer zu einer Fachwerkstatt folgen.
Nach einer intensiven Durchsuchung des Fahrerhauses konnte ein Kippschalter hinter einer Innenverkleidung auf der Fahrerseite mit passendem Kabelstrang zum Kontrollgerät festgestellt werden. Daraufhin wurde eine Probefahrt initiiert. Dabei fiel auf, dass man während der Fahrt mit dem Kippschalter das Kontrollgerät auf die Aktivität "Ruhezeit" ändern konnte. Die gefahrenen Geschwindigkeiten fielen auf 0 km/h zurück.
Der Fahrer konnte somit in einer vorgetäuschten Ruhezeit den LKW weiterfahren, ohne, dass das Kontrollgerät die Fahrt aufzeichnet. Dementsprechend werden die Lenk- und Ruhezeiten nicht mehr nachvollziehbar aufgezeichnet. Wenn der Fahrer die geforderten Pausen nicht mehr einlegen muss, kann dies zu einer dauerhaften Übermüdung und unabsehbaren Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer führen.
Des Weiteren fallen durch die Manipulation alle Assistenzsysteme des Fahrzeugs aus. Das heißt, dem Fahrer stehen zum Beispiel kein Abstandsregeltempomat, ABS und ESP zur Verfügung, weil dem Fahrzeug suggeriert wird, dass es steht und nicht fährt. Dies bedeutet eine sehr gefährliche Konstellation für den Fahrer und den gesamten Straßenverkehr.
Mittels Dolmetscher wurde der Lkw-Fahrer über die Manipulation in Kenntnis gesetzt. Er war sich keiner Schuld bewusst. Auch die verantwortliche Firma aus der Türkei stritt alle Vorwürfe ab.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Bußgeldstelle des Bundesamts für Logistik und Mobilität in Bremen, errechneten die Beamten für das Unternehmen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000 Euro.
Auch wenn die komplette Summe bereits am Folgetag bezahlt wurde, durfte der Lkw erst nach einer Reparatur weiterfahren. Sämtliche manipulierten Komponenten wurden zur Beweissicherung sichergestellt.
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