Waffen- und Messerverbotszone in Bielefeld tritt am Samstag, 19.07.2025, in Kraft
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SR/ Mitte - Am Samstag, 19.07.2025, am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW, tritt die Waffen- und Messerverbotszone (WMVZ) in Bielefeld in Kraft.
Die WMVZ liegt innerhalb der Innenstadtzone und ist in zwei räumliche und zeitliche Geltungsbereiche unterteilt, die baulich durch den Hauptbahnhof Bielefeld getrennt sind.
Die WMVZ tritt unabhängig von einer Beschilderung in Kraft, was bedeutet, dass jeder damit rechnen muss, dort im Hinblick auf das Führungsverbot von Waffen und Messern von der Polizei kontrolliert zu werden.
In absehbarer Zeit werden Schilder den örtlichen Geltungsbereich und den Verbotszeitraum der WMVZ für die Öffentlichkeit kenntlich machen. Die Beschilderung wird von der Stadt Bielefeld vorgenommen.
In dieser Zone ist es über die bestehenden Regelungen des Waffengesetzes hinaus verboten, jede Art von Messer mit sich zu führen.
Alle bereits im Waffengesetz unter Führungsverbot bzw. Besitzverbot stehenden Gegenstände (Waffenliste Anlage 2 WaffG) bleiben natürlich verboten.
Durch die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone werden die bisher durchgeführten Maßnahmen der Bielefelder Polizei um eine weitere Ermächtigung (§ 42c WaffG) erweitert. Diese Ermächtigungsgrundlage ergänzt die bislang rechtlich zulässigen Kontrollmöglichkeiten, sodass sowohl der Soko Innenstadt als auch sonstigen polizeilichen Kräften ein weiteres gefahrenabwehrendes Instrument zur Verfügung steht, durch das mehr gefährliche Gegenstände im öffentlichen Raum sichergestellt/beschlagnahmt und die Gefahr für die Allgemeinheit wirksam verringert werden kann. Die Polizei darf dort Personen kurzzeitig anhalten, befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen und die Person durchsuchen.
Polizeipräsidentin Dr. Sandra Müller-Steinhauer: "Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen, Messer lösen keine Konflikte, Messer sind kein Statussymbol! Das Mitführen von Messern ist nicht normal und nicht erwünscht. Eine Stichwaffe ist kein Handy und keine Geldbörse und darf deshalb niemals zu den gewöhnlichen persönlichen Gegenständen gehören, die man in der Hosentasche mitführt.
Für die Polizei ist es mit einer WMVZ um ein Vielfaches einfacher, präventiv einzuschreiten, zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. Es ist kein Allheilmittel, aber eine Möglichkeit, um Gefahren zu verringern. Unser Ziel ist es, unter Nutzung aller aktuell bestehenden rechtlichen Möglichkeiten die Anzahl der im öffentlichen Raum getragenen Waffen und gefährlichen Gegenstände deutlich zu reduzieren.
Wir rechnen damit, dass sich aufgrund der neuen Ermächtigungsgrundlage die Quantität der Kontrollen, insbesondere durch die Soko Innenstadt, signifikant erhöhen wird.
Jede sichergestellte Waffe, die die Polizei aus dem Verkehr zieht, ist eine Gefahr weniger. Damit wird die Waffen- und Messerverbotszone neben vielen anderen Maßnahmen, die wir ergreifen, dazu beitragen, die Sicherheit in der Innenstadt zu erhöhen.
Wir verfolgen strafrechtlich relevante und ordnungsrechtliche Verstöße gegen das Waffengesetz sowohl innerhalb als auch außerhalb der Waffen- und Messerverbotszonen konsequent."
Ein Verstoß gegen das Führungsverbot von Waffen und Messern innerhalb der WMVZ stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn es sich um Waffen handelt, welche nicht bereits strafrechtlich verboten sind. Die Polizei kann Waffen im Sinne des Waffengesetzes und Messer mit dem Ziel der Einziehung beschlagnahmen.
Einzelheiten zu den örtlichen und zeitlichen Geltungsbereichen, zu Verstößen und Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Homepage der Polizei Bielefeld unter: https://bielefeld.polizei.nrw/artikel/waffen-und-messerverbotszone-in-bielefeld.
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