Polizeipräsidium Einsatz informiert über zwei polizeiliche Einsätze in Heidelberg

1. Fall: Sprung von Brücke löst größeren Einsatz in Heidelberg aus Weil ein 50-jähriger Mann nur mit einer Hose bekleidet von der Ernst-Walz-Brücke im Stadtgebiet Heidelberg sprang, alarmierte ein Autofahrer am heutigen Nachmittag, 18. Juli 2025, die Rettungsleitstelle. Die Situation ließ zunächst eine Notlage vermuten, weshalb die Polizei mit mehreren Streifenwagen sowie einem Polizeiboot die Örtlichkeit anfuhr. Ein Rettungswagen sowie der Wasserrettungszug der Berufsfeuerwehr Heidelberg rückten ebenfalls aus. Zunächst war unklar, wo sich die Person im Wasser befindet. Kurze Zeit später konnte eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Heidelberg-Nord einen nur mit Hose bekleideten Mann am nördlichen Neckarufer antreffen. Er war offensichtlich gerade aus dem Wasser gekommen. Wie sich herausstellte, wollte er seinen Sohn mit dem Sprung von der Brücke beeindrucken. Die Wasserschutzpolizei weist darauf hin, dass das Schwimmen im Bereich von Brücken - also auch ein Sprung ins Wasser - aufgrund der damit verbundenen Gefahren verboten ist und mit Bußgeld geahndet wird. Güterschiffe sind im Bereich von Brücken nicht in der Lage, Personen im Wasser auszuweichen, der Bremsweg beträgt mehrere hundert Meter. Da sich der 50-jährige Mann uneinsichtig zeigte, muss er nun mit einer Anzeige rechnen und für die Kosten des Einsatzes aufkommen. Die Wasserschutzpolizeistation Heidelberg hat die Ermittlungen übernommen. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2. Fall: Fahruntauglicher Schiffsführer auf dem Neckar unterwegs Am gestrigen Donnerstag, 17. Juli 2025, kontrollierte die Wasserschutzpolizeistation Heidelberg auf dem Neckar einen auffälligen Schiffsführer und sein Schiff und stellte dabei eklatante Mängel fest. Die Bootsstreife beobachtete in der Nähe einer Schleuse, wie ein Güterschiff seinen Kurs mehrfach korrigieren musste, bevor es in eine Schleusenkammer einbog. Dort fuhr er gleich mehrmals gegen die Kammerwand. Das erschien den Beamten verdächtig und sie kontrollierten das Schiff und seine Besatzung. Während der Kontrolle erhärtete sich schnell der Verdacht, dass der Schiffsführer nicht mehr fahrtüchtig war. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest ergab Hinweise auf Cannabiskonsum. Die nötige Blutentnahme wurde durch einen Staatsanwalt angeordnet und von einem Arzt durchgeführt. Doch die Beamten der Wasserschutzpolizei stellten noch mehr Verstöße fest. Weder der einzige Matrose an Bord noch der Schiffsführer konnten die nötigen Befähigungsnachweise vorzeigen. Ähnlich wie ein Autofahrer benötigt auch ein Schiffsführer ein vergleichbares Dokument wie einen Führerschein. Außerdem muss sich neben dem Schiffsführer mindestens ein qualifizierter Matrose auf einem Schiff dieser Größe befinden. Fehlt diese Qualifizierung - wie im vorliegenden Fall - so liegt ein erheblicher Verstoß von sogenannter Unterbemannung vor. Darüber hinaus fehlten auch noch wichtige Frachtpapiere. Bei einem vorgelegten ausländischen Streckenpatent besteht zudem der Verdacht der Urkundenfälschung. Aufgrund der zahlreichen Verstöße wurden Sicherheitsleistungen erhoben. Die Weiterfahrt wurde untersagt bis die nötigen Papiere vorliegen und der Schiffsführer wieder fahrtauglich ist. Die Wasserschutzpolizeistation Heidelberg hat die Ermittlungen übernommen. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Einsatz E-Mail: goeppingen.ppeinsatz.sts.oe@polizei.bwl.de