Stadt Eggesin zieht positive Bilanz einer langjährigen Haushaltskonsolidierung

Staatssekretär Wolfgang Schmülling hat heute an die Bürgermeisterin der Stadt Eggesin, Bianka Schwibbe, einen Bewilligungsbescheid über eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro und eine Sonderzuweisung für investive Zwecke in Höhe von 111.290,13 Euro übergeben. Das Innenministerium begleitet die Stadt Eggesin bereits seit vielen Jahren bei ihren Konsolidierungsbemühungen, die nunmehr einen positiven Abschluss finden. Eggesin erreicht mithilfe der letzten "Rate" der Konsolidierungszuweisungen, die auf der Grundlage des § 27 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern gewährt werden, den vollständigen Haushaltsausgleich. Die prekäre Finanzsituation der Stadt Eggesin ist historisch gewachsen. Insbesondere aufgrund des mit der Aufgabe von Eggesin als Bundeswehrstandort (vornehmlich in den Jahren 2003 bis 2005) verbundenen erheblichen Einwohnerrückgangs sowie einer fehlgeschlagenen Wohnungspolitik im Zusammenhang mit dem Bundeswehrstandort sind sowohl der Kernhaushalt der Stadt als auch der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft seit Jahren hoch defizitär. Im Zeitraum 1990 bis 2005 hatte Eggesin rd. 38 % seiner Einwohner verloren. Die Einwohnerverluste hatten gravierende Auswirkungen auf die Steuerkraft und auf die Finanzzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz. Zugleich konnte der hohe Schuldendienst für Kaufpreis- und Renovierungsdarlehen insbesondere für vom Bund übernommene Wohnblöcke nicht mehr durch Mieteinnahmen gedeckt werden. Auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrags erhielt die Stadt Eggesin bereits 2009 bis 2012 Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt 9,0 Mio. Euro. In den Jahren 2018 und 2019 kamen auf der Grundlage einer Konsolidierungsvereinbarung Konsolidierungshilfen aus dem kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds und aus dem kommunalen Entschuldungsfonds in Höhe von insgesamt rund 11,45 Mio. Euro hinzu. Seit 2020 ist es der Stadt Eggesin gelungen, in jedem Haushaltsjahr eigenständig einen Überschuss zur Rückführung ihres Defizites aus Vorjahren zu erwirtschaften. Dies bildet den Grundstein, um vom unbürokratischen Entschuldungsprogramm des Landes für Kommunen mit Haushaltsproblemen nach § 27 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu partizipieren. So hat die Stadt Eggesin in den Jahren 2021 bis 2024 Konsolidierungszuweisungen in Höhe von jeweils rund 3,26 Mio., also insgesamt weitere rd. 12,1 Mio. Euro, sowie im Jahr 2024 zusätzlich eine Sonderzuweisung für investive Zwecke in Höhe von 98.591,21 Euro erhalten. Alle Konsolidierungshilfen zusammengenommen, hat Eggesin seit dem Jahr 2009 Konsolidierungshilfen in Höhe von rd. 33,5 Mio. Euro erhalten. "Die Stadt Eggesin kann aufgrund ihrer in den letzten Jahren überlegten und sparsamen Haushaltsführung und durch die Konsolidierungshilfen des Landes ihr Haushaltsdefizit mit der aktuellen Konsolidierungszuweisung vollständig ausgleichen,", lobt Schmülling. "Ich beglückwünsche die Stadt, und insbesondere die Bürgermeisterin, Frau Schwibbe, die als ehemalige Kämmerin persönlich einen ganz wesentlichen Anteil an der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat, zu dem Erfolg. Ich bin zuversichtlich, dass der eingeschlagene Kurs beibehalten wird und der durchlaufene Konsolidierungsprozess auch weiterhin positive Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt hat und den Weg für eine starke kommunale Selbstverwaltung ebnet.". Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de