Gemeinsame Pressemitteilung des Taktischen Luftwaffengeschwaders 71 „Richthofen“ und der Polizei Aurich/Wittmund: Nutzung von Drohnen innerhalb der Kontrollzone des Flugplatzes Wittmundhafen

Das Taktische Luftwaffengeschwader 71"R" ist seit Juli zurück auf dem Flugplatz Wittmundhafen und beginnt wieder mit dem regelmäßigen Flugbetrieb. In diesem Zusammenhang weist das Geschwader zusammen mit der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund darauf hin, dass die Nutzung von Drohnen innerhalb der Kontrollzone des Flugplatzes genehmigungspflichtig ist. Die ungenehmigte Drohnennutzung jeglicher Art stellt einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar und ist ein Straftatbestand, welcher die Polizei auf den Plan ruft. Aufgrund der umfangreichen Sanierung war der Flughafen Wittmund in den letzten drei Jahren geschlossen, das Geschwader verlegte den Flugbetrieb nach Rostock in Mecklenburg- Vorpommern. Die Kontrollzone erstreckt sich in Form eines großen Rechteckes mit der Größe von ca. 10 km x 20 km um den Flughafen Wittmundhafen herum und dient der Sicherheit des Flugverkehrs. In diesem Bereich wird der Luftraum auf Drohnenaktivitäten überwacht. Für die Genehmigung von Drohnenflügen in diesem Bereich besteht die Möglichkeit sich an die Deutsche Flugsicherung zu wenden. Auf der Homepage www.dfs.de kann eine Fluggenehmigung beantragt werden, auch die Kontaktaufnahme mit dem Geschwader direkt ist möglich. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund Polizeioberkommissarin Nancy Rose Telefon: 04941/606-114 Taktisches Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen" Hauptmann Thomas Letz Telefon: 04462/917-2113