Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Fulda und des Polizeipräsidiums Osthessen: Durchsuchungsbeschluss in Bad Hersfeld vollstreckt
Am Montag (25.08.) vollstreckte die Kriminalpolizei Bad Hersfeld (K30) mit Unterstützung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz einen durch die Staatsanwaltschaft Fulda erwirkten Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld an der Wohnanschrift eines 32-Jährigen im Stadtgebiet Bad Hersfeld.
Hintergrund der Maßnahmen waren durch umfangreiche Ermittlungen gewonnene Erkenntnisse bezüglich Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten in der Wohnung des 32-jährigen Beschuldigten verschiedene Rauschmittel und weitere Beweismittel aufgefunden und sichergestellt werden. Hierbei handelt es sich um circa ein Kilogramm Amphetamin, eine kleinere Menge Methamphetamin und Utensilien zum Konsum.
Darüber hinaus konnten die Ermittler bei der 44-jährigen Mitbewohnerin des Beschuldigten eine geringe Menge Amphetamin auffinden und sicherstellen.
Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Betäubungsmittel beläuft sich auf rund 13.000 Euro.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurden die beteiligten Personen wieder entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Fulda und Kriminalpolizei Bad Hersfeld dauern an.
Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Fulda.
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Marc Leipold,
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