(BC)(GP)(UL) Region – Einige Wildunfälle / Zehn Wildunfälle registrierte das Polizeipräsidium Ulm in seinem Zuständigkeitsbereich von Mittwoch auf Donnerstag.

Die Unfälle verzeichnete die Polizei im Landkreis Biberach (3), Göppingen (2) und dem Alb-Donau-Kreis (5). Insgesamt entstand ein Sachschaden von über 10.000 Euro. Verletzte Personen gab es keine. Im Alb-Donau-Kreis war am Mittwochabend gegen 20.38 Uhr eine 31-Jährige auf der B 28 von Altsteußlingen in Richtung Ehingen unterwegs. Die Audi-Fahrerin erfasste ein Reh, das die Straße querte. Ein Jagdpächter kümmerte sich um das verendete Tier. Am Auto entstand ein Schaden von rund 1.000 Euro. Bei Erolzheim (BC) befuhr ein 18-Jähriger am Donnerstag gegen 6.10 Uhr die K7584 von Dettingen in Richtung Erolzheim, als ein Dachs die Fahrbahn querte. Das Tier war nach der Kollision jedoch nicht mehr auffindbar. Den Schaden am VW schätzt die Polizei auf etwa 3.000 Euro. Auch bei Laupheim (BC) auf der B30 erfasste ein 36-Jähriger gegen 3 Uhr einen Dachs. Der verendete an der Unfallstelle. Die Schadenshöhe am Seat muss noch ermittelt werden. Am Donnerstagmorgen, kurz vor 7 Uhr, kollidierte ein Autofahrer bei Hattenhofen (GP) mit einem Reh. Der 52-Jährige war mit seinem VW Polo auf der K1419 von Hattenhofen in Richtung Schlierbach unterwegs, als das Wildtier von links nach rechts die Fahrbahn querte. Die Polizei erlöste das verletzte Tier und verständigte den zuständigen Jagdpächter. Der Schaden am VW wird auf 1.500 Euro geschätzt. Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen. ++++ (JC) Thomas Hagel, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731/188-1111 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de