Kontrollen in Bad Salzdetfurth & Bockenem
BAD SALZDETFURTH / BOCKENEM (erb). Am Abend des 28. August 2025 führte die Polizei Bad Salzdetfurth in den Städten Bockenem und Bad Salzdetfurth an verschiedenen Orten mobile Verkehrskontrollen durch. Als Ergebnis leiteten die Beamten mehrere Straf- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Um 23:27 Uhr kontrollierte die Polizei die Fahrzeugführerin eines Personenkraftwagens der Marke Seat in der Lärchenstraße in 31162 Bad Salzdetfurth. Wenige Tage zuvor musste die Frau ihren Führerschein wegen eines Fahrverbots abgeben. Da sie nun trotzdem mit dem Auto unterwegs war, wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen Fahrens trotz bestehenden Fahrverbots eingeleitet.
Bereits zuvor wurden mehrere Kontrollen in 31167 Bockenem durchgeführt. Zunächst stellten die Beamten um 22:39 Uhr in der Straße "Am Alten Friedhof" einen 21-jährigen Transporterfahrer fest, der verbotswidrig eine sogenannte "Blitzer-Warn-Applikation" auf seinem Mobiltelefon nutzte. Die Nutzung einer solchen App ist - analog wie das Verwenden entsprechender Warngeräte - ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit wird gemäß Bußgeldkatalog mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro zuzüglich Verfahrenskosten und mit einem "Punkt in Flensburg" geahndet.
Nur rund zehn Minuten später überprüften die Einsatzkräfte einen Elektrotretroller in derselben Straße. Bei der Kontrolle ergab sich der Verdacht, dass der 18-jährige Halter diesen zwar wie vorgeschrieben bei einem Versicherungsunternehmen haftpflichtversichern ließ, aber hierbei vortäuschte, dieser wäre zum Straßenverkehr zugelassen. In Wirklichkeit entsprach der Roller nicht der hier einschlägigen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und hätte somit auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden dürfen. Gegen den Halter wurde nunmehr ein Strafverfahren wegen mittelbarer Falschbeurkundung eingeleitet.
Gegen 23:00 Uhr stellten Polizisten in der Hachumer Straße einen Transporter fest, bei dem unter anderem die Beleuchtungseinrichtungen mangelhaft waren. Bei der Überprüfung des 35-jährigen Fahrers stellten sie außerdem fest, dass dieser bereits wegen vergangener Verkehrsverstöße durch die Staatsanwaltschaft Essen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden war. Die aktuellen Verstöße wurden vor Ort geahndet. Der Aufenthalt (Wohnort) des Mannes konnte ermittelt werden, sodass auch die zurückliegenden Verfahren gegen ihn nun weitergeführt werden können.
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