Schulstart in den Kreisen Segeberg und Pinneberg

Am Montag (08.09.2025) beginnt für viele Schüler das neue Schuljahr 2025/2026 in Schleswig-Holstein. Darunter befinden sich auch zahlreiche Erstklässler, welche sich zum ersten Mal den Herausforderungen des Schulweges stellen. Die Polizeidirektion Bad Segeberg möchte vor diesem Hintergrund alle Teilnehmenden im Straßenverkehr für die besondere Situation zum Schulbeginn sensibilisieren. Vor allem gegenüber den Jüngsten, die zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs sind, ist erhöhte Aufmerksamkeit angebracht. Aus diesem Grund werden in den kommenden Tagen verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in der Nähe von Schulen und Schulwegen stattfinden. Sicher unterwegs als Autofahrer mit besonderer Rücksicht auf Kinder -Besondere Rücksichtnahme auf KinderAutofahrer sind gesetzlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Kinder im Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Das heißt für Autofahrer, das Tempo zu reduzieren und besonders in Wohngebieten, vor Schulen und Bushaltestellen stets bremsbereit zu sein. -Gefahrenzonen: Schulen und BushaltestellenIn der Nähe von Schulen und Haltestellen besteht erhöhte Unfallgefahr durch unvorhersehbare Reaktionen von Kindern. Langsames Fahren und ständige Aufmerksamkeit sind hier besonders wichtig. -Kinder sind keine ErwachsenenKinder können Entfernungen und Geschwindigkeiten oft noch nicht richtig einschätzen. Durch ihre geringe Körpergröße sind sie oft hinter parkenden Autos schwer sichtbar. Immer mit plötzlichem, unbedachtem Verhalten rechnen. Tipps für Eltern und Kinder für einen sicheren Schulweg -Schulweg übenÜben Sie den Weg zur Schule gemeinsam mit Ihrem Kind, besonders vor dem Schulstart. Achten Sie auf sicheres Verhalten Ihrer Kinder. -Zeit einplanenVermeiden Sie morgendliche Hektik. Kinder verhalten sich im Straßenverkehr sicherer, wenn sie nicht gestresst sind, und können sich besser konzentrieren. -Sichtbarkeit im StraßenverkehrZiehen Sie Ihrem Kind helle oder reflektierende Kleidung an. In der dunklen Jahreszeit helfen zusätzliche Anstecklichter. -Gemeinsam zur SchuleVerabreden Sie sich mit anderen Eltern. Kinder sind in Kleingruppen sicherer unterwegs. -Vorbild seinKinder lernen durch Beobachtung. Verhalten Sie sich als Fußgänger und Autofahrer vorbildlich. -Fahrrad erst nach der RadfahrprüfungErst nach bestandener Fahrradprüfung in der 4. Klasse sollten Kinder mit dem Rad zur Schule fahren. Setzen Sie selbst und Ihrem Kind einen Fahrradhelm auf. Erklären Sie ihren Kindern, warum der Helm wichtig ist, und etablieren Sie ihn als Selbstverständlichkeit. -Autofahrt zur SchuleNutzen Sie passende Kindersitze und Rückhaltesysteme im Auto. Parken und halten Sie nur an erlaubten Stellen, nicht direkt vor dem Schuleingang. -"Eltern-Taxi" sinnvoll einsetzenLassen Sie Ihr Kind ein Stück zu Fuß gehen (z.B. einige 100 Meter vor der Schule aussteigen). Dies fördert Selbstständigkeit und verhindert unübersichtliche Verkehrssituationen vor der Schule. Unterwegs mit dem Fahrrad Gute Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung im Straßenverkehr sind unverzichtbar. Der Gesetzgeber schreibt eine Reihe von Ausstattungsmerkmalen vor, die ein verkehrssicheres Fahrrad haben muss. Ohne diese darf ein Fahrrad nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Vorgeschrieben sind: 1. Bremsen Zwei voneinander unabhängige Bremsen (z.B. Hand- und Rücktrittbremse, insbesondere für Kinderräder sinnvoll). 2. Klingel Eine funktionierende Klingel, die nicht zu leise ist (elektronische Signale sind nicht erlaubt). 3. Beleuchtung (vorne) Eine weiße Lampe vorne (Akku-/Batteriebetrieb erlaubt). Ein weißer Frontreflektor (kann in der Lampe integriert sein). 4. Beleuchtung (hinten) Rotes Rücklicht (auch Akku-/Batteriebetrieb erlaubt). Roter Rückstrahler hinten (kann im Rücklicht integriert sein). Zweiter Rückstrahler ist empfohlen, aber nicht mehr vorgeschrieben. 5. Reflektoren (Seite) Vier gelbe Speichenreflektoren (je zwei pro Rad) oder Reflektierende Streifen an den Reifen oder Speichenreflektoren (rundum an allen Speichen). 6. Pedale Rutschfeste, fest montierte Pedale Zwei gelbe Reflektoren pro Pedal, je einer nach vorne und hinten. 7. Stromversorgung Ein Dynamo ist nicht mehr Pflicht. Akkubetriebene oder batteriebetriebene Leuchten sind erlaubt, wenn sie fest angebracht sind und zugelassen sind (StVZO-konform). Das entsprechende Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes ist eine Wellenlinie, gefolgt von einem Großbuchstaben K und einer Prüfziffer. Ohne diese Ausstattung darf ein Fahrrad nicht im Straßenverkehr genutzt werden. Nur wer mit einem technisch einwandfreien Fahrzeug unterwegs ist, schützt sich selbst und andere. Die Polizeidirektion Bad Segeberg wünscht Kindern und Eltern einen schönen Start in die neue Schulsaison! Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle - Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg Christopher Tamm Telefon: 04551-884-2020 E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de