BPOLI C: Feststellungen bei Grenzkontrollen
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am 16.09.2025 gegen 14:30 Uhr einen aus Tschechien einreisenden PKW mit tschechischem Kennzeichen. Im Fahrzeug wurde als Fahrer ein 25-jähriger mongolischer Staatsangehöriger festgestellt, welcher sich mit einem gültigen mongolischen Reisepass sowie einem gültigen tschechischen Aufenthaltstitel ausweisen konnte. Seine beiden 44- und 29-jährigen Landsleute wiesen sich zwar ebenfalls mit gültigen mongolischen Reisepässen aus, jedoch konnten sie keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen.
Aufgrund des Verdachts des Einschleusens von Ausländern bzw. der unerlaubten Einreise wurden alle Personen zur weiteren strafprozessualen Bearbeitung ins Revier Schmalzgrube verbracht.
Im Anschluss wurde allen Personen die Einreiseverweigerung für Deutschland ausgesprochen, und es erfolgte die Zurückweisung in die Tschechische Republik.
Neben dieser Feststellung wurde bereits am Sonntag bei der Kontrolle eines 26-jährigen rumänischen Staatsangehörigen ein offener Haftbefehl festgestellt. Er war vom Amtsgericht Freiburg im Breisgau wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von insgesamt 1440 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen verurteilt worden. Er selbst konnte die offene Geldstrafe vor Ort nicht begleichen. Jedoch sprang sein Bruder für ihn in die Bresche und zahlte bei einer Polizeistation in Niedersachsen den offenen Betrag ein. Anschließend konnte der 26-Jährige seine Fahrt fortsetzen.
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