(Villingen-Schwenningen/Niedereschach/Tuningen -Schwarzwald-Baar-Kreis) Überladung – kein Kavaliersdelikt (17.09.2025)
Beamte des Verkehrsdienstes Villingen hatten am Mittwoch die normgerechte Ladung von Fahrzeugen bzw. Fahrzeuggespannen im Visier.
In der Wieselbergstraße in Villingen kontrollierten die Polizisten eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger. Dieser war beladen mit gehäckselten Silphien für eine Biogasanlage. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass das Gesamtgewicht des Gespanns um 3.500 kg, also um 11,5% überladen war.
Einen Lkw-Gespann, der Aushub von einer Baustelle transportierte, kontrollierten die Beamten in der Rottweiler Straße in Niedereschach. Aufgrund der Masse an Aushub bestand der Verdacht einer Überladung, der sich nach einer Kontrollwägung bestätigte. Das Gespann war um 6.850 kg überladen, dies entsprach 17,1%.
Sichtlich überladen war ein Lastwagen in Villingen, der ebenfalls Aushub einer Baustellte transportierte. Bei der Überprüfung in der Berliner Straße stellte sich heraus, dass der Laster um 2.310 kg und somit um 30,8 % überladen war.
Ein auf dem Gehweg der Hauptstraße in Tuningen kurz abgeparkter Lkw fiel der Streifenwagenbesatzung durch deutlich eingedrückte Reifen auf. Auch hier bestätigte sich der Verdacht der Überladung durch eine Kontrollwiegung. Der Lkw hatte das zulässige Gesamtgewicht um 3.580 kg bzw. um 47 % überschritten. Dies zieht für den Verantwortlichen ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg nach sich.
Überladung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein erhebliches Sicherheitsrisiko, zu dem verzerrt dies den Wettbewerb.
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