Walldorf/Rhein- 35-Jähriger wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 35-jährigen Mann erlassen. Ihm wird Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis und Kokain in nicht geringer Menge vorgeworfen.
Am Montagnachmittag, 22. September 2025, fiel einer Polizeistreife der Außenstelle Walldorf des Verkehrsdienstes Heidelberg gegen 15:30 Uhr ein Verkehrsteilnehmer auf, der mit seinem VW Golf auf der Autobahn 5, Höhe Walldorf, unterwegs war.
Die eingesetzten Beamten kontrollierten den angehaltenen 35-jährigen Autofahrer und nahmen hierbei Cannabisgeruch aus dem Innenraum des Fahrzeuges wahr. Im Verlauf der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass der 35-Jährige im Besitz von Betäubungsmitteln war, was sich im Rahmen der Kontrolle anschließend bestätigt hatte. Der Tatverdächtige war neben elf Kilogramm Marihuana auch im Besitz von einem Kilogramm Kokain, sodass er im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen vorläufig festgenommen wurde und am Dienstag, 23. September 2025, der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt wurde. Sie erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt. Im Anschluss wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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