Mit gestohlenem Fahrzeug und gestohlenen Kennzeichen – aber ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Am Freitagabend (17. Oktober) gegen 23 Uhr wurde ein Pkw durch eine Streifenwagenbesatzung in Schleiden-Gemünd angehalten und kontrolliert.
Im Rahmen der Überprüfung stellte sich heraus, dass sowohl das Fahrzeug als auch die angebrachten Kennzeichen als entwendet gemeldet waren. Zudem war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Weiterhin gehörten die Kennzeichen nicht zu dem geführten Fahrzeug, und es bestand kein gültiger Versicherungsschutz.
Gegen den Fahrer wurden Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
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