Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen führt zu Wohnungsdurchsuchung
Freitagnachmittag kontrollierten Bundespolizistinnen und -polizisten einen jungen Mann am S-Bahnhof Warschauer Straße, der neben einem Tierabwehrspray noch weitere polizeirelevante Gegenstände bei sich hatte.
Gegen 16:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen der Durchsetzung der zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände der Bundespolizeidirektion Berlin einen 18-Jährigen am S-Bahnhof Warschauer Straße. Dabei fanden die Beamtinnen und Beamten neben einem mitgeführten Tierabwehrspray mehrere Sprühdosen, Caps, Funkgeräte und eine Sturmhaube bei dem deutschen Staatsangehörigen. Darüber hinaus hatte der Heranwachsende spezifische Schlüssel von Verkehrsbetrieben bei sich.
Die Einsatzkräfte leiteten ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts der Unterschlagung gegen den 18-Jährigen ein, stellten die Sprayerutensilien sicher und beschlagnahmten die Schlüssel. Im Zuge der weiteren Ermittlungen ordnete ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 18-jährigen Deutschen an. Hierbei fanden Beamtinnen und Beamte u. a. ein Nachtsichtgerät, eine Wildkamera sowie eine Warnweste der Deutschen Bahn AG. Das Mobiltelefon des jungen Mannes wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Berlin beschlagnahmt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzten die Einsatzkräfte den bereits einschlägig polizeibekannten 18-Jährigen auf freien Fuß.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin
Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 204 561 - 39 02
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de