20-Jähriger Autofahrer entzog sich der Kontrolle: Mehrere Straftaten zur Anzeige gebracht
(lei) Einen guten Riecher hatten Polizeibeamte in der Nacht von Sonntag auf Montag, als sie einen 20-Jährigen stoppen wollten, der bei einer beabsichtigten Verkehrskontrolle zunächst jedoch Gas gab. Nun muss sich der junge Mann wegen mehrerer vorgeworfenen Straftaten verantworten.
Kurz nach Mitternacht wollte die Streife den Audi des Rodenbachers im Hanauer Stadtteil Wolfgang stoppen, als dieser die Anhaltezeichen ignoriert habe und in hohem Tempo davongefahren sein soll. Bei der Nachfahrt der Beamten auf der Landesstraße 3483 in Richtung Rodenbach soll der Heranwachsende seinen Wagen auf bis zu 150 Stundenkilometer beschleunigt und dabei auch das Licht ausgeschaltet haben. In Höhe einer Bushaltestelle beobachteten die Polizisten, wie er gegen ein Verkehrsschild fuhr, welches seine Fahrt abrupt stoppte, woraufhin er anschließend weiter zu Fuß flüchtete. Nach mehreren hundert Metern Verfolgung und Überklettern eines Zaunes in eine Baumschule konnte der 20-Jährige durch die nacheilenden Uniformierten gestellt und vorläufig festgenommen werden. Ein Beamter verletzte sich beim Überklettern des Zaunes leicht an der Hand.
Kurz darauf wurde der scheinbare Grund seines Reißausversuches klar: Er räumte ein, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, mehrere am und im Fahrzeug befindliche Kennzeichen entwendet und kurze Zeit vorher Drogen konsumiert zu haben. Eine Blutentnahme und die Sicherstellung der Kennzeichen war insofern die Folge.
Weiterhin wurden im Fahrzeug sogenannte Polenböller aufgefunden, die wegen Verdachts eines Verstoßes nach dem Sprengstoffgesetz ebenfalls sichergestellt wurden. In seiner Wohnung fand die Polizei mit zwei Bankkarten und mehreren PaySafe-Karten zudem weitere offensichtlich unrechtmäßige erlangte Gegenstände. Auch diese durfte er nicht behalten.
Die Vorwürfe, wegen derer gegen ihn nun ermittelt wird, lauten unter anderem auf Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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