Bottrop: Frau bei Unfall an „Zebrastreifen“ schwer verletzt
Eine 22-Jährige aus Bottrop wollte an der Hans-Böckler-Straße (Höhe Hermann-Löns-Straße einen Fußgängerüberweg "Zebrastreifen" überqueren. Dabei wurde sie am Donnerstagabend (ca. 21:15 Uhr) von einem 24-jährigen Autofahrer aus Bottrop erfasst und dabei schwer verletzt. Ein Rettungswagen fuhr die Frau in ein Krankenhaus. Der Autofahrer war in Richtung A2 unterwegs.
Infos der Polizei:
Auch ohne Unfall drohen bei Verstößen an Fußgängerüberwegen hohe Bußgelder. Wer als Fahrzeugführer Bevorrechtigten den Vorrang am "Zebrastreifen" nicht gewährt oder nicht bereits durch mäßige Geschwindigkeit die Warteabsicht erkenntlich macht, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro (zzgl. Gebühren) und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Geht das Fehlverhalten mit einer Gefährdung einher, steigt das Bußgeld auf 100 Euro; bei einer Schädigung (Unfall) auf 120 Euro - jeweils verbunden mit einem Punkt.
Der Vorrang gemäß § 26 StVO gilt für Fußgänger sowie Nutzer von Rollstühlen und Krankenfahrstühlen. Radfahrer genießen diesen Vorrang nur dann, wenn sie ihr Fahrrad über den Überweg schieben.
Eine besondere Schutzpflicht gilt gegenüber Kindern: Gemäß § 3 Abs. 2a StVO ist ihnen am Fußgängerüberweg stets Vorrang einzuräumen, um jegliche Gefährdung auszuschließen. Diese gesteigerte Sorgfaltspflicht der Fahrzeugführer greift unabhängig davon, ob das Kind zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs ist. Dennoch sollten auch Kinder ihr Fahrrad vor dem Überqueren eines Fußgängerüberwegs schieben. Dies erhöht nicht nur die eigene Sichtbarkeit und Sicherheit, sondern stellt zudem sicher, dass sie rechtlich zweifelsfrei den vollen Vorrangschutz eines Fußgängers genießen.
Rückfragen für Medienschaffende bitte an:
Polizeipräsidium Recklinghausen
Andreas Lesch
Telefon: 02361 55 1031
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
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