BPOLD FRA: 9 cm langes Butterflymesser im Handgepäck entdeckt
Ein aufmerksamer Kontrollblick der Luftsicherheitskräfte hat am 10. Januar am Frankfurter Flughafen Schlimmeres verhindert: Bei der Luftsicherheitskontrolle wurde ein neun Zentimeter langes Butterflymesser entdeckt, dass ein Passagier verbotenerweise im Handgepäck mitführte.
Ein 56-jähriger Franzose hatte auf dem Flug von Toulousse / Frankreich nach Frankfurt am Main den gefährlichen Gegenstand in seinem Handgepäck dabei. Das Butterflymesser war zwischen der Hartschale und dem Innenfutter versteckt worden. Es unterliegt dem Waffengesetz, darf in Deutschland nicht besessen und natürlich auch auf Flugreisen nicht mitgeführt werden.
Die Bundespolizei stellte das Butterflymesser sicher und leitete gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Judith von Kiedrowski
Telefon: 069 / 6800 - 10105
E-Mail: presse.flughafen.fra@polizei.bund.de