(BC) Langenenslingen – Fehler beim Rückwärtsfahren / Beim Ausfahren aus einem Grundstück passierte der Unfall am Montag in Langenenslingen.
Um kurz nach 12.15 Uhr passierte der Unfall in der Stuckenstraße. Die 25-Jährige fuhr mit ihrem Hyundai von einem Grundstück rückwärts auf die Straße ein. Dabei übersah sie wohl einen 59-Jährigen mit seinem Renault. Der war in der Stuckenstraße unterwegs. Mit dem Heck stieß der Hyundai gegen die vordere Stoßstange des Renault. Verletzt wurde niemand. Die Polizei Riedlingen hat den Unfall aufgenommen. An dem Renault entstand ein Schaden von ca. 2.000 Euro, die Schadenshöhe an dem Hyundai wird auf rund 3.000 Euro geschätzt.
"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist", mahnt die Straßenverkehrsordnung. Denn rückwärts zu fahren ist gefährlich. Dabei ist die Sicht stark eingeschränkt. Der Rückspiegel und die Rückfahrkamera reichen nicht aus, um alles zu sehen. Unabdingbar ist auch der Blick über die Schulter nach hinten. Damit alle sicher ankommen.
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