Rastatt – Verdächtiges Ansprechen eines Kindes / Zeugen gesucht
Die Beamten des Polizeireviers Rastatt sind nach einem Vorfall am Mittwochmittag in der Ottersdorfer Straße auf der dringenden Suche nach Zeugen. Laut den Angaben eines Kindes, soll es während des Nachhausewegs von der Grundschule gegen 13.10 Uhr auf einer dortigen Brücke von einem Fremden Mann an der Hand gepackt worden sein. Der Unbekannte habe das Mädchen daraufhin aufgefordert, ihn zu begleiten. Dies soll er mit einem angebotenen Bonbon untermauert haben. Eigenen Angaben zufolge habe das Kind daraufhin versucht, durch Schreie auf sich aufmerksam zu machen. Eine noch unbekannter Junge sei daraufhin auf die Situation aufmerksam geworden und habe die beiden angesprochen. Daraufhin soll sich der Mann in Richtung Festplatz entfernt haben, während das Kind nach Hause rannte.
Der Unbekannte wird als etwa 180 bis 190 Zentimeter groß beschrieben. Er soll schwarz-graue, kurze Haare und einen Dreitagebart getragen haben. Außerdem soll er eine Glasflasche mit sich geführt haben. Weiterhin hätte er eine Sonnenbrille getragen.
Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung blieb bislang ohne den erhofften Erfolg. Die Ermittler sind nun vor allem auf der Suche nach dem als "Jungen" beschriebenen Zeugen, der eingeschritten sein soll sowie weiteren möglichen Hinweisgebern unter der Rufnummer 07222 761-0.
Präventionshinweise der Polizei:
Zum Schutz von Kindern sind im Folgenden die wesentlichen polizeilichen Antworten und Empfehlungen komprimiert zusammengestellt:
- Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es "Nein" sagen darf,
wenn ihm etwas "komisch" vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es
sich in Gefahr wähnt.
- Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf,
über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre
Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder
ein "komisches" Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen
zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren
Gefühlen vertrauen zu können.
- Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich
verhalten kann. Es sind "Was-tue-ich-wenn"-Spiele. Es soll
weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder
auch laut um Hilfe schreien.
- Warnen Sie nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen
mit dem Begriff "fremd" oftmals nichts anzufangen. Für Kinder
ist schon derjenige nicht mehr fremd, der es mit dessen Namen
anspricht ("Der kennt mich doch").
- Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen.
- Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit
verbringt.
- Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich
aufhalten darf.
- Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie
Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen
ein, denn das Kind lernt "am Modell"!
- Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern
zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
- Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule
oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf.
Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein.
- Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie
z.B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollen nicht nah an ein
Fahrzeug herantreten.Verhaltenstipps, wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:
- Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren.
- Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich
Ihnen anzuvertrauen.
- Glauben Sie Ihrem Kind.
- Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne
"nachzubohren". Legen Sie ihm keine Antworten in den Mund.
- Machen Sie keine Vorhaltungen (...aber ich habe Dir doch hundert
Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst ...).
- Vermeiden Sie Gerüchte und beugen Sie somit einer Hysterie vor.
- Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die
Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden
können.
- Informieren Sie auch dann das örtliche Polizeirevier, wenn die
Tat schon einige Stunden zurückliegt.
- Informieren Sie persönlich den örtlichen Kindergarten bzw. die
Schule, von dort kann gegebenenfalls ein entsprechender
Elternbrief verfasst werden und die Aufarbeitung im Unterricht
erfolgen./ya
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-211 211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de