BPOLI C: Bundespolizei trifft mehrere Feststellungen am Grenzübergang in Reitzenhain
Am Samstagmorgen um 06:35 Uhr wurde ein rumänischer
Staatsangehöriger am Grenzübergang in Reitzenhain bei Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz vorstellig.
Die fahndungsmäßige Überprüfung des 42jährigen Mannes ergab eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau wegen Trunkenheit im Verkehr.
Der Rumäne konnte die geforderte Geldstrafe von über 500 EUR aufbringen und seine Reise fortsetzen.
Auch am Samstagnachmittag um 15:15 Uhr wurde ein Haftbefehl
vollstreckt. Hier wurde eine 37jährige Bulgarin einer Kontrolle unterzogen.
Ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Erschleichen von Leistungen war bei der Frau noch offen.
Die geforderte Summe von über 350 EUR konnte sie aufbringen und weiterreisen.
Heute Morgen um 07:00 Uhr wurde ein 33jähriger Mann mit bosnisch- herzegowinischer Staatsangehörigkeit von Einsatzkräften der
Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang in Reitzenhain kontrolliert.
Bei dem Mann war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen einer Ordnungswidrigkeit offen. Der Mann konnte die Geldstrafe aufbringen und in das Bundesgebiet einreisen.
Ein 35 Jahre alter ukrainischer Staatsangehörige wurde die Einreise verweigert.
Der Mann wurde am 17. Januar 2026 um 04:45 Uhr zur Einreisekontrolle vorstellig, er wies sich mit einem gültigen ukrainischen Reisepass aus, konnte aber keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente für die Bundesrepublik Deutschland vorlegen.
Er wurde nach Tschechien zurückgewiesen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615-105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de