Unfall mit vereister Windschutzscheibe
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FR / Bielefeld / Milse - Eine Bielefelderin fuhr am Montagmorgen, 19.01.2026, frontal gegen einen Ampelmast und erlitt leichte Verletzungen. Die Polizei erinnert: Fahren Sie erst los, wenn Sie eine freie Sicht durch Ihre Scheiben haben.
Gegen 07:45 Uhr befuhr eine 54-jährige Bielefelderin mit einem Toyota Yaris die Herforder Straße in Richtung Willy-Brandt-Platz. Auf gerader Strecke, in Höhe Hertha-Koenig-Straße, kam sie nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr gegen einen Ampelmast. Die alarmierten Polizisten stellten beim Eintreffen fest, dass die Windschutzscheibe des Toyota von innen und außen vereist war. Dadurch war die Sicht stark eingeschränkt.
Gegenüber den Polizisten teilte die 54-Jährige mit, dass sie aufgrund der eingeschränkten Sicht langsam und weit rechts gefahren sei. Dabei habe sie die Ampel nicht gesehen und sei mit dieser kollidiert.
Durch den Unfall erlitt sie leichte Verletzungen. Es entstand ein Gesamtschaden von rund 5000 Euro. Das Auto war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt.
Die Polizei sensibilisiert: Schnee, Eis und Feuchtigkeit können die Sicht in Fahrzeugen massiv einschränken. Planen sie im Winter Zeit für das Freimachen der Fahrzeugscheiben ein. Nutzen Sie beispielsweise Schutzfolien, Eiskratzer, Handfeger und Tücher, um für eine frei Sicht zu sorgen. Achten Sie auf ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Denken Sie daran: Bringen Sie sich und andere nicht in eine unnötige Gefahr und fahren Sie erst los, wenn Ihre Sicht frei ist. Bei einem "Guckloch" in der vereisten Scheibe handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Kommt es zu einer Gefährdung, einem Sachschaden oder einem Unfall mit Verletzten können Strafanzeigen und Schadenersatzforderungen drohen.
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