Pinneberg – Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung

Am Samstag (24. Januar 2026) fand in der Pinneberger Innenstadt eine Veranstaltung eines Motorradclubs statt. Auf Grundlage polizeilicher Erkenntnisse und einer vorangegangenen Lagebewertung wurden im Zusammenhang mit der Veranstaltung Bezüge zum Rockermilieu festgestellt. Aus diesem Grund richtete die Polizei eine umfassende Kontrollstelle auf einem Parkplatz an der Elmshorner Straße ein, um die anreisenden Gäste und deren Fahrzeuge zu überprüfen. Die Landespolizei Schleswig-Holstein verfolgt bei Einsätzen mit möglichem Bezug zum Rockermilieu eine klare Null-Toleranz-Strategie. Diese Strategie sieht vor, dass keinerlei Machtdemonstrationen oder Verstöße gegen die Rechtsordnung von entsprechenden Gruppierungen toleriert werden. Bereits bei geringfügigen Rechtsverstößen, seien es Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, wird durch die Polizei konsequent eingegriffen. Im Vorfeld der Veranstaltung führten Einsatzkräfte der Polizeidirektion Bad Segeberg, unterstützt durch die Bereitschaftspolizei aus Eutin sowie weitere Kräfte der Landespolizei Schleswig-Holstein, umfangreiche Kontrollen auf einem Parkplatz im Nahbereich des Veranstaltungsortes durch. Ziel war es, die anreisenden Personen sowie deren Fahrzeuge zu überprüfen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen erklärte die Polizei den Bereich rund um das Veranstaltungsgelände, einschließlich der Zufahrtswege, als Kontrollort im Sinne des § 181 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein. Diese rechtliche Grundlage ermöglichte es den Einsatzkräften, anlassunabhängig die Identität von Personen festzustellen sowie deren mitgeführte Sachen zu durchsuchen. Ab 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr führte die Polizei eine Reihe von Fahrzeugkontrollen durch. Dabei wurden über einhundert Veranstaltungsbesucher/innen überprüft. Aus polizeilicher Sicht verliefen die Maßnahmen erfolgreich. Dabei konnten verbotene Gegenstände wie Messer sichergestellt werden. Darüber hinaus behielt die Polizei mehrere Objekte ein, die dem Insignienverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegen könnten. Einigen Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen, die sich im Anschluss von der Örtlichkeit entfernten. Der Leitende Polizeidirektor Ralph Garschke, der als Gesamteinsatzleiter für die Kontrollmaßnahmen verantwortlich war, äußerte sich wie folgt: "Das professionelle und angemessene Verhalten meiner Kolleginnen und Kollegen trug im Wesentlichen zum Erfolg der durchgeführten Kontrolle bei. Dies ist ein weiteres deutliches Zeichen im Rahmen unserer Null-Toleranz-Strategie und unterstreicht, dass der Rechtsstaat das Gewaltmonopol inne hat und keine Verstöße gegen die Rechtsordnung toleriert werden." Da die Kontrollen auf einem abgesperrten Parkplatz durchgeführt wurden, kam es lediglich zu geringfügigen Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs in der Elmshorner Straße. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle - Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg Jens Zeidler Telefon: 04551-884-2020 E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de