Polizei kontrolliert in Fahrradstraßen
Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Celle haben in der vergangenen Woche das Verhalten von Autofahrern in Fahrradstraßen kontrolliert.
Bei den Kontrollen in den Fahrradstraßen Am Silberberg und im Trinkhorstweg wurden dabei elf Verstöße festgestellt. Die Fahrradstraße im Bereich der Zuwegung zur BBS ist für Kraftfahrzeuge nicht freigegeben.
Fahrradstraßen dienen in erster Linie dem Radverkehr. Das bedeutet: Radfahrende haben dort Vorrang. Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen nur befahren, wenn dies durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist.
Motorisierte Fahrzeuge (das gilt übrigens auch für E-Roller) müssen ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. In der Regel gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen dort nebeneinander fahren, auch wenn dadurch ein Überholen erschwert oder unmöglich wird.
Überholmanöver sind nur dann erlaubt, wenn ausreichend Abstand eingehalten werden kann und niemand gefährdet oder behindert wird.
Parken und Halten auf der Fahrbahn ist nur in gekennzeichneten Bereichen gestattet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Celle
Ulrike Trumtrar
Telefon: 05141 277-104
E-Mail: ulrike.trumtrar@polizei.niedersachsen.de