Vorsicht bei Kontaktaufnahme im Messaging-Dienst mit Anlageangeboten
HC/ Bielefeld- Stadtgebiet-
Über Kontaktaufnahme in einem Messaging-Dienst locken Betrüger Ihre Opfer auf unseriöse Online-Plattformen, wo diese ihre Investitionen verlieren.
Im November 2025 schrieb eine Unbekannte einen 76-jährigen Bielefelder in einem Instant-Messaging-Dienst an und schlug vor auf einen anderen Messenger-Dienst zu wechseln. Die Betrügerin schlug dem Bielefelder vor, in Kryptowährung zu investieren. Nachdem er im Netz positive Bewertungen zu der von ihr benannten Plattform gefunden hatte, investierte er zunächst einen kleineren Geldbetrag. Er registrierte sich bei der Plattform, gab die geforderten Daten ein und folgte dabei den Anweisungen der Kontaktperson, die ihm per Screenshot in dem Messenger-Dienst anleitete.
Diese Zahlung sowie die weiteren vier Zahlungen mit einem immer größer werdenden Geldbetrag, erhielt er mit Gewinn zurück.
Nach einer höheren Geldanlage konnte der Bielefelder schließlich nicht mehr auf sein Geld zugreifen. Als er den Kundendienst kontaktierte, gratulierten diese ihm. Er sei hochgerückt zum VIP2 und müsse nun 10 000 Euro zahlen, um die Aufgaben dazu zu erfüllen. Dabei setzten ihn die Gesprächspartner unter Druck und stellten eine Strafzahlung bei Nichtzahlung der 10 000 Euro bis zu einem angegebenen Datum in Aussicht.
Da das Opfer nicht in der Lage war, den geforderten Betrag fristgerecht zu begleichen, gab die Kontaktperson vor, für das Opfer diese Strafzahlung zu übernehmen.
Die Betrüger übten weiter Zeitdruck auf den Bielefelder aus, so dass er schließlich froh war, den geforderten Betrag begleichen zu können. In dem Glauben, nun sein Guthaben ausgezahlt zu bekommen, erhielt er die Auskunft, als zweite Aufgabe erneut 10 000 Euro einzahlen zu müssen. Anschließend kontaktierte er wieder den Kundendienst, um zu erfragen, warum er trotz Aufgabenerfüllung nicht über das Geld verfügen könne. Ihm wurde mitgeteilt, dass er der Geldwäsche bezichtigt werde und 50 Prozent seines Geldes zahlen müsse, um den Verdacht zu beseitigen. Obwohl er dies tat, konnte er sein Guthaben in Höhe von 44 405 Euro nicht abheben, weil er nun angeblich noch Geld an die Steuerbehörden zahlen müsse.
Als der Bielefelder sich Zeit genommen hatte, in Ruhe darüber nachzudenken, schöpfte er Verdacht und ging zur Polizei.
Die Polizei warnt: Vorsicht vor Versprechen von hohen Gewinnen oder Auszahlungen! Vertrauen Sie nicht blind Ihnen unbekannten Personen! Recherchieren Sie intensiv, bevor Sie viel Geld investieren und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen sowie zu schnellem Handeln drängen!
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