BPOLI C: Wochenendrückblick Grenzübergang Reitzenhain
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen wurden am vergangenen Wochenende durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang in Reitzenhain zwei Personen festgestellt, gegen die eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung vorlag, zudem wurde zwei Personen die Einreise nach Deutschland verweigert.
Am 07.02.2026 gegen 07:45 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz einen 27-jährigen ungarischen Staatsangehörigen. Bei der Kontrolle seiner Personalien stellten die Beamten zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Gera fest. Er hatte noch eine Geldstrafe in Höhe von 720,00 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie eine Geldbuße in Höhe von 141,50 Euro zu zahlen. Er selbst konnte das Geld vor Ort nicht aufbringen. Je-doch zahlte ein Bekannter das Geld bei einer benachbarten Dienststelle ein, so dass der 27-Jährige anschließend seine Fahrt fortsetzen konnte.
Anders erging es einem 51-jährigen Deutschen, der am 08.02.2026 gegen 20:15 Uhr bei der Einreise aus Richtung Tschechien kontrolliert wurde. Gegen ihn lag ebenfalls eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung vor. Er war vom Amtsgericht Bad Sorbenheim wegen Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe in Höhe von 1284,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tage verurteilt worden. Da er die offene Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er in die JVA eingeliefert.
Einem 49-jährigen nordmazedonischen Staatsangehörigen wurde am 08.02.2026 gegen 12:00 Uhr die Einreise nach Deutschland verweigert. Er hatte nach Stempellage seinen visumsfreien Aufenthalt von 90 Tagen bereits überschritten und konnte keinen Aufenthaltstitel vorweisen. Aufgrund der fehlenden Einreisevoraussetzungen wurde ihm die Einreise nach Deutschland verweigert. Gegen ihn wurde Strafanzeige wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise erstattet.
Am 09.02.2026 gegen 01:40 Uhr wurde ein Mercedes Sprinter mit bulgarischer Zulassung kontrolliert. Als Insassin stellten die Beamten eine 53-jährige bulgarische Staatsangehörige fest, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bis 2032 durch die Ausländerbehörde Gelsenkirchen besteht. Nach Abschluss der polizeilichen Bearbeitung und Erstattung einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurde sie in die tschechische Republik zurückgewiesen
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