BPOLI DD: Unbelehrbar: Serientäter binnen 48 Stunden zweimal im Visier der Bundespolizei Dresden
Am vergangenen Wochenende beschäftigte ein 35-jähriger Deutscher die Bundespolizei gleich mehrfach.
Am Freitagabend (06.02.2026) gegen 20:30 Uhr kam es im RE 50 auf der Fahrt Richtung Leipzig zu einem ersten schweren Zwischenfall. Der alkoholisierte 35-Jährige bedrängte eine Reisende und verhielt sich zunehmend verbal aggressiv. Als die Frau versuchte, den Zug zu verlassen, um der Situation zu entkommen, wollte der Mann ihr folgen.
Ein mutiger Zeuge griff sofort ein und verhinderte die weitere Verfolgung. In der Folge schritt auch der Zugbegleiter ein. Gemeinsam gelang es, den Angreifer in einen Eckbereich des Waggons zu drängen, wobei das Hemd des Täters zerriss. Während der Auseinandersetzung erlitt der Zeuge leichte Verletzungen an beiden Händen und wurde vom Tatverdächtigen angespuckt. Die herbeigerufenen Bundespolizisten nahm den Mann mit zur Wache. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er auf freien Fuß gesetzt.
Nur zwei Tage später, am Sonntagnachmittag (08.02.2026) gegen 14:45 Uhr, wurde die Bundespolizei erneut wegen derselben Person alarmiert. In einem Einkaufsmarkt im Dresdner Hauptbahnhof hatte der Mann mehrere Produkte entwendet und sich gegenüber dem Sicherheitspersonal äußerst aggressiv verhalten.
Beim Eintreffen der Beamten war der Verdächtige bereits durch den Sicherheitsdienst am Boden fixiert worden. Aufgrund seiner anhaltenden Gegenwehr mussten ihm Handfesseln durch die Bundespolizisten angelegt werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,96 Promille.
Während der gesamten polizeilichen Maßnahme beleidigte und spuckte der 35-Jährige die Beamten ununterbrochen. Er wurde nach Abschluss der Maßnahmen mit einem Platzverweis für den Hauptbahnhof Dresden bis zum Folgetag belegt. Auch beim Verlassen der Wache stieß er weitere Bedrohungen und Beleidigungen gegen die Einsatzkräfte aus.
Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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