Kontrollen auf der K80 / Polizei stellt zahlreiche Verstöße fest
11.02.2026 | Kreis Stormarn | 10.02.2026 - K80 / Willinghusener Landstraße
Dienstagnachmittag (10.02.2026) führten Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Bad Oldesloe auf der K 80 im Bereich zwischen der Willinghusener und der Stemwarder Landstraße Verkehrskontrollen durch. 15 Beamte kontrollierten etwa drei Stunden lang insgesamt 56 Fahrzeuge. Dabei stellten sie zahlreiche Verstöße fest.
In vier Fällen leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.
Ein 24-jähriger Rumäne aus Hamburg war mit einem Sprinter unterwegs und verfügte nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis.
Um über seine fehlende Fahrerlaubnis hinwegzutäuschen, soll ein 34-jähriger deutscher Toyota-Fahrer aus Hamburg zunächst einen falschen Namen bei den Beamten angegeben haben. Der Schwindel flog jedoch auf und die Beamten stellten die wahre Identität des Mannes fest.
Ein 27-jähriger VW-Fahrer aus Bulgarien legte den Einsatzkräften einen bulgarischen Führerschein vor. Den geschulten Augen der erfahrenen Kontrollkräfte entging nicht, dass das vorgelegte Dokument eindeutige Fälschungsmerkmale aufwies. Sie leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Urkundenfälschung ein.
Obwohl ein Fahrverbot gegen ihn vorlag, war ein 38-jähriger Deutscher aus Hamburg mit einem Audi auf der K80 unterwegs. Auch er muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren für sein Handeln verantworten.
Allen vier Fahrern untersagten die Beamten die Weiterfahrt.
Bei zwei Autofahrern, einem 19-jährigen Deutschen aus Schwarzenbek sowie einem 40-jährigen Türken aus Hamburg, stellten die Kontrollkräfte fest, dass für die jeweiligen PKW kein Haftpflichtversicherungsschutz bestand. Für den 19-jährigen Ford- und den 40-jährigen Mercedes-Fahrer war damit die Fahrt am Kontrollort beendet. In beiden Fällen leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein.
Vier Verkehrsteilnehmer weckten bei den Polizisten den Verdacht, möglicherweise unter Drogeneinfluss zu stehen. Daher ordneten die Beamten die Entnahme von Blutproben an. Auch diese vier Männer durften vorübergehend nicht mehr weiterfahren und müssen sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren für ihr Handeln verantworten.
Wegen mangelhafter Ladungssicherung droht dem Fahrer eines Kleinlasters ein Bußgeldverfahren. Da dieser die Ladung unter den Augen der Kontrolleure vorschriftsmäßig mit Spanngurten nachsichern konnte, durfte er jedoch seine Fahrt fortsetzen.
Das Ergebnis der Kontrolle verdeutlicht den positiven Beitrag der Verkehrsüberwachung zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr. Weitere Kontrollen befinden sich bereits in Planung.
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