Überladener und verkehrsunsicherer Kleintransporter aus dem Verkehr gezogen – erhebliche technische Mängel festgestellt

2 weitere Medieninhalte Am 13.02.2026 gegen 09:00 Uhr fiel Polizeibeamten auf der B475 in Höhe Soest-Lühringsen ein augenscheinlich überladener Kleintransporter auf. Das Fahrzeug wurde in Lippetal-Oestinghausen angehalten und kontrolliert. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes Sprinter. Bereits bei der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht der Überladung. Die Blattfedern waren nahezu parallel zum Boden, der Laderaum war mit schwerem Gepäck beladen. Insgesamt befanden sich sieben Personen im Fahrzeug. Eine Verwiegung bei einer Fachfirma ergab nach Abzug der Messtoleranz (60 kg) ein tatsächliches Gesamtgewicht von 4.760 kg. Damit war das Fahrzeug um 1.260 kg beziehungsweise 36 Prozent überladen. Im Rahmen einer anschließenden technischen Überprüfung wurden durch einen Sachverständigen erhebliche Mängel festgestellt. Unter anderem waren die Bremsleitungen an der Hinterachse stark korrodiert; eine Leitung war bereits geplatzt, sodass bei einer Bremsprobe Bremsflüssigkeit austrat. Die Feststellbremse war ohne Funktion. Zudem wiesen die Aufnahmen der Blattfedern massive Korrosionsschäden mit bereits vorhandenen Löchern auf. Auch an der Abgasanlage wurden Manipulationen festgestellt. Teile der Abgasanlage, darunter ein etwa zwei Meter langes Abgasrohr sowie der Endschalldämpfer, fehlten vollständig. Darüber hinaus bestanden Anzeichen für eine Manipulation am Rußpartikelfilter. Aufgrund der erheblichen Mängel und der Überladung wurde das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft. Die Weiterfahrt wurde bis zur vollständigen Instandsetzung und Beseitigung der Überladung untersagt. Bei dem Fahrer handelt es sich um einen 37-jährigen Bulgaren aus Emsdetten. Ihm droht ein Bußgeld in Höhe von 415 Euro sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister. Zudem befand er sich noch in der Probezeit. Es ist daher davon auszugehen, dass er an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Gegen die Fahrzeughalterin wurde eine gesonderte Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Ihr drohen ein Bußgeld in Höhe von 585 Euro sowie drei Punkte im Fahreignungsregister. Hinweis für die Medienvertreter: Die angehängten Fotos dürfen für die Veröffentlichung dieser Pressemeldung genutzt werden. Rückfragenvermerk für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Soest Pressestelle Polizei Soest Marco Baffa-Scinelli Telefon: 02921 - 9100 5310 E-Mail: poea.soest@polizei.nrw.de