BPOLI DD: Bundespolizei zieht Bilanz nach Kontrollnacht im Dresdner Hauptbahnhof
Die Bundespolizeiinspektion Dresden hat bei ihren Kontrollen im Hauptbahnhof Dresden innerhalb weniger Stunden mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Drei deutsche Staatsangehörige müssen sich nun in Strafverfahren verantworten.
Am späten Montagabend, den 16.02.2026, kontrollierte eine Streife gegen 22:11 Uhr einen 26-jährigen Mann beim Einstieg in einen grenzüberschreitenden Zug Richtung Tschechien. Der Reisende händigte den Beamten aus seiner Jackentasche ein Reizstoffsprühgerät aus. Da das Gerät weder ein erforderliches Prüfzeichen noch eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray aufwies, handelte es sich um eine verbotene Waffe. Der Mann gab an, das Spray zu seinem persönlichen Schutz mitzuführen. Das Gerät wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nur rund eine Stunde später, gegen 23:25 Uhr, geriet ein 19-jähriger Deutscher in den Fokus der Beamten. Bei der Durchsuchung des jungen Mannes im Bahnhofsgebäude fanden die Polizisten einen schwarzen Schlagring - ein Gegenstand, dessen Besitz in Deutschland strikt verboten ist. Der Schlagring wurde eingezogen; den deutlich alkoholisierten Heranwachsenden erwartet eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
In den frühen Morgenstunden des 17.02.2026 setzte sich die Serie der Feststellungen fort. Gegen 03:45 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 40-jährigen Mann. In einer kleinen Tasche innerhalb seiner Umhängetasche stießen die Beamten auf eine scharfe Patrone im Kaliber 9mm. Da der Beschuldigte keine erforderliche Erlaubnis für den Besitz von Munition vorweisen konnte, wurde die Patrone sichergestellt. Gegen ihn wird nun wegen des unerlaubten Besitzes von Munition ermittelt.
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